AfD scheitert mit Wahlprotest gegen Landrats-Stichwahl in Spree-Neiße
Der Kreistag Spree-Neiße hat einen Wahlprotest der AfD gegen die Stichwahl um das Amt des Landrats zurückgewiesen. Die Partei hatte Bedenken wegen möglicher Unregelmäßigkeiten geäußert, doch die Behörden fanden keine Belege für ihre Vorwürfe.
Die Entscheidung folgt auf ein knappes Rennen im März, bei dem der CDU-Kandidat Martin Heusler die AfD-Bewerberin Christine Beyer mit nur drei Prozentpunkten Vorsprung besiegte.
Der AfD-Kreisverband Spree-Neiße hatte das Ergebnis angefochten und auf die deutliche Diskrepanz zwischen Brief- und Präsenzwählern hingewiesen. Heusler erhielt 70,6 Prozent der Briefstimmen, aber nur 45,9 Prozent an den Wahlurnen, während Beyer vor Ort 54,1 Prozent und per Post 29,4 Prozent erreichte. Zudem betonte die Partei, dass viele Wähler, die Briefwahlunterlagen angefordert hatten, letztlich nicht wählten.
Der Kreiswahlleiter wies diese Argumente als unbegründete Vermutungen zurück. Er betonte, dass Einsprüche konkrete Hinweise auf Rechtsverstöße enthalten müssten – etwas, das die AfD nicht vorlegen konnte. Eine Mehrheit der Kreistagsmitglieder stimmte daraufhin für die Bestätigung des ursprünglichen Ergebnisses.
Trotz der Ablehnung bleibt der AfD die Möglichkeit, vor dem Verwaltungsgericht Cottbus gegen die Entscheidung Berufung einzulegen.
Mit dem Beschluss des Kreistags bleibt Heuslers Sieg vorerst bestehen, sofern die AfD keinen weiteren Rechtsweg beschreitet. Der Fall drehte sich maßgeblich um das Fehlen handfester Beweise, sodass das Wahlergebnis vorerst unverändert bleibt.






