Berlin-Schöneberg startet erstes digitales Mahnverfahren Deutschlands ab 2026
Admin UserBerlin-Schöneberg startet erstes digitales Mahnverfahren Deutschlands ab 2026
Amtsgericht Schöneberg führt als erstes deutsches Gericht vollständig digitales Mahnverfahren ein
Ab dem 15. April 2026 wird das Amtsgericht Berlin-Schöneberg als erstes in Deutschland ein komplett digitales Zivilverfahren für Kleinstforderungen anbieten. Streitsachen mit einem Streitwert von bis zu 10.000 Euro können dann vollständig online abgewickelt werden. Möglich wird dies durch eine neue Gesetzeslage, die Ende 2025 eingeführt wurde und Berlin bis zum 31. März 2026 zur einzigen Region mit einem solchen System macht.
Das Pilotprojekt geht auf einen Vorschlag von Justizsenator Felor Badenberg (CDU) zurück und wurde später vom Berliner Senat gebilligt. Nach dem neu eingeführten Buch 12 der Zivilprozessordnung (ZPO) können Klägerinnen und Kläger ihre Fälle einreichen, verfolgen und abschließen – ganz ohne physische Gerichtstermine. Viele Präsenzverhandlungen werden durch Videoverhandlungen ersetzt, was das Verfahren beschleunigen soll.
Digitale Werkzeuge sollen die Kommunikation zwischen den Prozessparteien, Richtern und Anwälten vereinfachen. Ziel ist es, Verzögerungen zu verringern und den Zugang zur Ziviljustiz zu erleichtern. Kein anderes deutsches Gericht hat bisher ein vergleichbares System für Forderungen in dieser Höhe eingeführt.
Die Senatskanzlei kündigte die Änderungen an und betonte den Wandel hin zu mehr Effizienz. Durch den Verzicht auf Papierkram und die Straffung der Abläufe erhofft sich das Gericht eine schnellere Bearbeitung von Streitfällen bei gleichzeitig niedrigeren Hürden für Kläger.
Der Startschuss für das digitale Verfahren am Amtsgericht Schöneberg fällt am 15. April 2026. Es soll erproben, ob eine rein online basierte Rechtsprechung den Zugang zu Gerechtigkeit bei Bagatellklagen verbessern kann. Bei Erfolg könnte das Modell ähnliche Reformen in ganz Deutschland anstoßen.






