19 April 2026, 08:16

Brandenburg: Zwei Polizeianwärter wegen mangelnder Verfassungstreue entlassen

Eine Gruppe von Polizeibeamten sitzt an einem Tisch während einer Schulung, mit Mobiltelefonen und anderen Gegenständen auf dem Tisch, in einem Raum mit Fenstern und Deckenbeleuchtung.

Brandenburg: Zwei Polizeianwärter wegen mangelnder Verfassungstreue entlassen

Zwei Polizeianwärter in Brandenburg sind rechtmäßig aus dem Dienst entlassen worden, nachdem schwerwiegende Zweifel an ihrer Verfassungstreue aufgekommen waren. Die Entscheidung folgt einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, das ihre Klagen abwies und die Entlassung für gerechtfertigt erklärte.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Die Polizeiakademie Brandenburg hatte die beiden Männer zunächst aus ihrem Ausbildungsprogramm entfernt. Ausbilder und Kollegen hatten verfassungsfeindliche Äußerungen der Anwärter gemeldet, wobei Zeugen belastende Beweise vorlegten. Nach deutschem Recht reichen bereits begründete Zweifel an der Bindung einer Person an die verfassungsmäßige Ordnung aus, um ihr Beamtenverhältnis zu beenden.

Die Anwärter wehrten sich gegen ihre Entlassung vor Gericht, doch das erstinstanzliche Gericht bestätigte die Entscheidung der Akademie. Ihre letzte Berufung wurde schließlich vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zurückgewiesen, womit das Urteil rechtskräftig ist. Beamte in Deutschland müssen die freiheitlich-demokratischen Grundsätze des Grundgesetzes aktiv unterstützen und verteidigen – ein Versäumnis darin kann zur sofortigen Entlassung führen.

Auch Anwärter und Beamte auf Probe können jederzeit entlassen werden, wenn sie als dienstunfähig eingestuft werden. Verfassungstreue ist dabei nicht nur eine formale Anforderung, sondern eine zentrale Qualifikation für alle im öffentlichen Dienst.

Das Gericht bestätigte mit seinem Urteil, dass bereits Zweifel an der Verfassungstreue für eine Entlassung ausreichen. Den beiden Anwärtern wird es nicht gestattet, ihre Polizeiausbildung fortzusetzen. Der Fall setzt ein klares Präzedenz für künftige Verfahren, in denen es um Beamte und ihre verfassungsrechtlichen Pflichten geht.

Quelle