Deutschland verpasst EU-Frist für Lohntransparenz – und riskiert Sanktionen
Admin UserDeutschland verpasst EU-Frist für Lohntransparenz – und riskiert Sanktionen
Deutschland verpasst EU-Frist für Lohntransparenzgesetz
Am Montag, dem 10. Juni 2026, hat Deutschland die EU-Frist für die Einführung von Lohntransparenzgesetzen verpasst. Das Land hat die Vorgaben der Union noch nicht in nationales Recht umgesetzt und verstößt damit gegen die EU-Anforderungen. Die Verzögerung kommt zu einer Zeit, in der Frauen in Deutschland im Schnitt weiterhin deutlich weniger verdienen als Männer.
Die EU-Lohntransparenzrichtlinie hätte bis Juni 2026 in allen Mitgliedstaaten in Kraft treten sollen. Demnach müssen Unternehmen mit 100 oder mehr Beschäftigten regelmäßig Daten zu ihren geschlechtsspezifischen Lohnunterschieden veröffentlichen. Arbeitgeber sind zudem verpflichtet, in Stellenausschreibungen die Einstiegsgehälter anzugeben und dürfen Bewerber nicht nach ihren vorherigen Einkommen fragen. Beschäftigte wiederum erhalten das Recht, nach den durchschnittlichen Vergütungen für vergleichbare Positionen – aufgeschlüsselt nach Geschlecht – zu fragen.
Durch die Nichtumsetzung des Gesetzes droht Deutschland nun ein Verfahren der Europäischen Kommission. Die Brüsseler Behörden könnten ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten, das letztlich zu finanziellen Sanktionen führen kann. Die deutsche Regierung hat signalisiert, die Maßnahmen nun voraussichtlich Anfang 2027 einzuführen.
Aktuell laufen Gespräche mit EU-Partnern über mögliche Anpassungen des Zeitplans und der Inhalte der Reformen. Die Verzögerung lässt deutsche Arbeitnehmer ohne die neuen Schutzmechanismen zurück – obwohl die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern hierzulande größer ist als im EU-Durchschnitt. In Deutschland verdienen Frauen 15,6 Prozent pro Stunde weniger als Männer, während der Unterschied in der gesamten EU bei 11,1 Prozent liegt.
Mit dem verpassten Termin bleibt Deutschland vorerst nicht konform mit den EU-Lohntransparenzregeln. Die angepasste Zeitplanung der Regierung verschiebt die Umsetzung auf 2027, doch die Kommission könnte dennoch rechtliche Schritte einleiten. Ohne die neuen Gesetze fehlen Arbeitnehmern und Arbeitgebern die Klarheit und der Schutz, die die Richtlinie eigentlich bieten sollte.






