21 March 2026, 08:17

Dobrindts umstrittene Grenzabweisungen für Asylsuchende bleiben trotz EU-Rechtszweifel in Kraft

Offenes Buch mit handgeschriebenem Text auf altem Papier, das Wasserzeichen am unteren Rand aufweist, wahrscheinlich ein Dokument der Bundesrepublik Deutschland.

Dobrindts umstrittene Grenzabweisungen für Asylsuchende bleiben trotz EU-Rechtszweifel in Kraft

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat eine umstrittene Regelung eingeführt, die Grenzbeamten erlaubt, Asylsuchende an der Grenze abzuweisen. Die am 7. Mai 2025 unterzeichnete Anweisung steht seitdem unter massiver rechtlicher und politischer Kritik. Gegner werfen Dobrindt vor, die Maßnahme sei nicht hinreichend begründet und verstoße möglicherweise gegen EU-Recht.

Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Regelung gab es bereits lange vor ihrer Umsetzung. Wie aus internen Unterlagen hervorgeht, warnten Beamte des Innenministeriums – darunter die Abteilung B 2 – bereits 2024 vor "erheblichen rechtlichen und politischen Risiken". Über 1.300 Seiten interner Dokumente belegen, dass es innerhalb der Behörde anhaltende Zweifel gab, ob die Abweisung von Asylbewerbern an der Grenze mit den europäischen Vorschriften vereinbar ist.

Eine umfassende Rechtsstellungnahme vom März 2025 bestätigte diese Bedenken. Darin hieß es, die Regelung lasse sich nur rechtfertigen, wenn eine extreme Gefahr für die öffentliche Ordnung oder die innere Sicherheit nachweisbar sei. Solche Belege fehlen jedoch in den Bereichen Wohnraum, Integration, Kinderbetreuung, Schulen, Gesundheitsversorgung oder Polizei.

Trotz der Warnungen trieb Dobrindt die Umsetzung voran. Seit Mai 2025 werden monatlich durchschnittlich 113 Asylantragsteller an der Grenze abgewiesen. Das Ministerium selbst räumte ein, dass ein möglicher Rechtsstreit mindestens neun Monate dauern könnte – die Regelung bliebe also vorerst in Kraft, sofern sie nicht gekippt wird. Ein Beamter bezeichnete sie als "potenziell brandgefährlich" und "rechtlich nicht haltbar nach EU-Recht".

Der Flüchtlingsrat des Saarlandes verurteilte die Abweisungen öffentlich und machte die Bundesregierung unter Dobrindt dafür verantwortlich. Während andere Landesflüchtlingsräte – etwa in Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen – gegen allgemeine Verschärfungen im Asylrecht protestieren, richteten sie sich nicht explizit gegen die Grenzabweisungen.

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Trotz der weitverbreiteten rechtlichen Bedenken bleibt die Regelung vorerst bestehen. Sollte sie angefochten werden, könnte es Monate dauern, bis Gerichte über ihre Zulässigkeit entscheiden. Unterdessen werden Asylsuchende weiterhin an deutschen Grenzen abgewiesen – auf Grundlage einer Anweisung, der Kritiker sowohl die rechtliche Legitimation als auch die sachliche Begründung absprechen.

Quelle