Ermittlungen gegen "Achse des Guten" wegen umstrittenem NS-Slogan in Artikel
Admin UserErmittlungen gegen "Achse des Guten" wegen umstrittenem NS-Slogan in Artikel
Deutsche Behörden ermitteln gegen das konservative Blog Achse des Guten wegen eines im Mai 2024 veröffentlichten Artikels. Der Beitrag mit dem Titel "Selbst Sozialdemokraten riefen 'Alles für Deutschland'" steht in der Kritik, weil er einen historischen Slogan aufgreift, der mit NS-Propaganda in Verbindung gebracht wird. Der Fall wurde zunächst von einer Privatperson gemeldet und später an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet.
Die Ermittlungen begannen, nachdem eine unbekannte Person den Artikel bei Hessen Gegen Hetze angezeigt hatte, einer Meldestelle für illegale Online-Inhalte, die mit dem Bundeskriminalamt (BKA) kooperiert. Die Beschwerde ging anschließend an das Bayerische Landeskriminalamt (LKA), das sie an die Staatsanwaltschaft Augsburg weiterreichte.
Der umstrittene Artikel zitiert einen Beitrag aus dem Jahr 1931 der SPD-nahen Zeitung Das Reichsbanner, in dem der Spruch "Alles für Deutschland" verwendet wurde. Dieser Slogan war historisch von der SA (Sturmabteilung) geprägt und gilt in der Bundesrepublik weiterhin als NS-Parole. Zwar erlaubt das deutsche Recht die Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole in bestimmten Kontexten – etwa in der politischen Bildung oder historischen Berichterstattung –, doch wird nun geprüft, ob die Wiedergabe im Blog rechtlich zulässig war.
Die Redaktion der Achse des Guten gibt an, von den Behörden nur unvollständig informiert worden zu sein; bestätigt sei lediglich, dass ein Verfahren läuft. Das 2004 von dem ehemaligen Spiegel-Journalisten Henryk M. Broder und dem Ex-Stern-Reporter Dirk Maxeiner gegründete Blog sah sich bisher noch nie mit vergleichbaren juristischen Vorwürfen konfrontiert.
Der Slogan sorgt seit einiger Zeit für politische Debatten. 2024 wurde der AfD-Politiker Björn Höcke zweimal wegen der öffentlichen Verwendung von "Alles für Deutschland" zu Geldstrafen verurteilt. Die aktuellen Ermittlungen sollen klären, ob die Wiedergabe des Spruchs im Blog gegen deutsches Recht verstößt.
Das Ergebnis des Verfahrens wird zeigen, ob die Verwendung des Slogans im Artikel rechtliche Grenzen überschreitet. Mögliche Anklagepunkte oder weitere Schritte wurden von den Behörden noch nicht genannt. Der Fall verdeutlicht die anhaltenden Spannungen um historische Bezüge in der heutigen politischen und medialen Debatte.






