EU führt schrittweise neue Zollgebühren für Online-Einkäufe aus Drittländern ein
Admin UserEU führt schrittweise neue Zollgebühren für Online-Einkäufe aus Drittländern ein
EU-Onlinekäufer müssen sich bald auf zusätzliche Kosten einstellen, wenn sie bei Händlern außerhalb der Union einkaufen. Ab Juli 2023 treten schrittweise neue Zollgebühren und strengere Regeln in Kraft. Die Änderungen zielen zwar auf eine bessere Kontrolle von Importen ab, werden aber auch die Preise für günstige Artikel in die Höhe treiben.
Ab dem 1. Juli 2023 wird der Einkauf von Waren aus Drittländern teurer. Bisher sind Sendungen unter 150 Euro von Zollabgaben befreit, allerdings fällt weiterhin die Mehrwertsteuer an. Diese Ausnahme wird nach und nach abgeschafft.
Ab dem 1. November 2026 kommt eine pauschale Zollgebühr von 3 Euro pro Produktkategorie hinzu. Diese Gebühr gilt für alle Sendungen unter 150 Euro und wird zusätzlich zur bestehenden Einfuhrumsatzsteuer fällig. Die genaue Höhe der Abgabe legt die Europäische Kommission fest.
Bis etwa 2028 wird die 150-Euro-Grenze vollständig entfallen. Dann unterliegen alle Sendungen – unabhängig vom Wert – ab dem ersten Euro den Zollbestimmungen. Die Maßnahmen bleiben so lange in Kraft, bis alle EU-Länder eingehende Waren vollständig prüfen und abfertigen können.
Innerhalb der EU fallen in der Regel keine Steuern oder Zölle an – mit Ausnahme bestimmter Produkte wie Kaffee, Alkohol und Tabak. Beim Kauf bei Händlern außerhalb der Union bestehen jedoch Risiken: Verbraucherschutz und Rückgaberegelungen sind oft schwächer ausgeprägt. Käufer sollten daher vor der Bestellung die rechtlichen Hinweise und Lieferbedingungen prüfen.
Die Änderungen bedeuten, dass selbst günstige Artikel durch die zusätzlichen Gebühren teurer werden können. Verbraucher müssen bei Bestellungen bei Nicht-EU-Händlern mit höheren Kosten rechnen. Ziel der EU ist zwar eine bessere Zollaufsicht – doch der Effekt wird sein, dass grenzüberschreitende Online-Einkäufe teurer werden.






