10 May 2026, 16:15

Familienrecht: Hubig will Opfer häuslicher Gewalt besser schützen

Plakat mit der Aufschrift "Executive Orders Protecting Reproductive Rights" und einer Grafik einer Person mit ausgestreckten Armen auf einem weißen Hintergrund, umrandet von einem schwarzen Rand.

Familienrecht: Hubig will Opfer häuslicher Gewalt besser schützen

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat eine Reform des Familienrechts vorgeschlagen, um Opfer häuslicher Gewalt besser zu schützen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Gerichte gewalttätigen Eltern den Umgang mit ihren Kindern untersagen können – selbst wenn sich die Gewalt nicht direkt gegen das Kind richtete.

Nach den geplanten Änderungen müssten Familiengerichte jeden Fall individuell prüfen. Dabei sollen Art, Schwere und Häufigkeit der Gewalt sowie das Risiko weiterer Übergriffe berücksichtigt werden. Richter könnten dann entscheiden, ob sie ein vorübergehendes oder dauerhaftes Kontaktverbot zwischen dem gewalttätigen Elternteil und dem Kind verhängen.

Die Reformen gelten auch dann, wenn sich die Gewalt gegen den anderen Elternteil und nicht gegen das Kind richtete. Studien zeigen, dass Kinder auch in solchen Fällen schwer unter familiärer Gewalt leiden. Das Ministerium betont, dass ein vollständiges Umgangsverbot nur als letztes Mittel eingesetzt werden solle, da der Ausschluss eines Elternteils als schwerwiegender Schritt angesehen wird.

Alternativ könnten Gerichte weniger weitreichende Maßnahmen anordnen, etwa begleitete Umgangskontakte statt eines vollständigen Verbots. Ziel ist es, die Sicherheit von Opfer und Kind zu gewährleisten, wobei das Wohl des Kindes im Mittelpunkt aller Entscheidungen stehen soll.

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Mit dem Entwurf des Justizministeriums sollen die Rechte von Opfern häuslicher Gewalt in Sorge- und Umgangsrechtsverfahren gestärkt werden. Gerichte erhalten mehr Spielraum, um bei Bedarf den Kontakt zu einem gewalttätigen Elternteil einzuschränken oder zu verbieten. Die Reformen greifen jedoch erst nach einer gründlichen Einzelfallprüfung.

Quelle