01 April 2026, 00:40

Freispruch für Hasspost gegen Hannovers Grünen-Oberbürgermeister Belit Onay

Eine große Menschenmenge in Schwarz und Weiß steht vor einem Gebäude, mit einer Person, die eine Flagge hält, in der Mitte und Pfählen und Lichtern im Hintergrund; der Text unten lautet "Gustav Klimts Rede an der Berliner Mauer".

Freispruch für Hasspost gegen Hannovers Grünen-Oberbürgermeister Belit Onay

Ein Gericht in Deutschland hat Christian H. freigesprochen, einen Mann, dem vorgeworfen wurde, Hass gegen Belit Onay, den Grünen-Oberbürgermeister von Hannover, geschürt zu haben. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand ein Facebook-Beitrag in einer lokalen Gruppe, in dem er angeblich zu gewalttätigem Handeln aufgerufen haben soll. Die Richterin begründete das Urteil damit, dass die Staatsanwaltschaft den Vorwurf nicht zweifelsfrei beweisen konnte.

Der Prozess folgte einer Strafanzeige, nachdem der Beitrag von einem Gruppenmitglied gemeldet und an das Bürgermeisteramt weitergeleitet worden war. Christian H. hatte zuvor ein Bußgeld in Höhe von 900 Euro angefochten, woraufhin eine öffentliche Verhandlung stattfand, in der die Beweislage detailliert geprüft wurde.

Der umstrittene Beitrag erschien in der "Hannover-Gruppe", einer Facebook-Community, die ursprünglich vor etwa elf Jahren für den Austausch lokaler Nachrichten und Fotos gegründet worden war. Im Laufe der Zeit wuchs die Gruppe auf rund 93.000 Mitglieder an, mit täglichen Interaktionen von bis zu 200.000 Nutzern. Ein Administrator der Gruppe erklärte später, dass sich mit zunehmender Reichweite auch der Ton verschärft habe – rechtsextreme Stimmen seien deutlich präsenter und lauter geworden.

In seinem Beitrag schrieb Christian H.: "Die überwältigende Mehrheit dieser Gruppe möchte Belit am Galgen auf dem Opernplatz sehen… Wartet, ich muss mich korrigieren – er heißt doch der Grüne Sultan, oder?". Der Kommentar wurde gemeldet, was zur Strafanzeige führte. Während des Prozesses behauptete er, seine Worte hätten lediglich eine Diskussion anregen und nicht den Oberbürgermeister bedrohen sollen. Er beteuerte sogar, Onay tatsächlich zu unterstützen.

Christian H. gilt als einer der fünf aktivsten Beitragenden der Gruppe und kritisiert regelmäßig die Hannoversche Stadtverwaltung. Die Richterin räumte ein, dass der Fall nicht einfach zu beurteilen sei, wies die Anklage nach § 140 des Strafgesetzbuchs jedoch ultimately ab. Die Beweise der Staatsanwaltschaft reichten dem Gericht nicht aus, um eine Volksverhetzung zweifelsfrei nachzuweisen.

Mit dem Freispruch muss Christian H. keine weiteren Konsequenzen für seinen Beitrag fürchten. Das Urteil unterstreicht die Schwierigkeiten, die Absicht hinter hetzerischen Online-Äußerungen nachzuweisen. Der Fall spiegelt zudem die größeren Spannungen in großen Social-Media-Gruppen wider, in denen extreme Rhetorik schnell eskalieren kann.

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AKTUALISIERUNG

Past Charges: A Legal Precedent?

Christian H. faced a similar legal challenge in 2025 after a Facebook post calling for the mayor's execution. He was then acquitted of 'approval of a killing' due to insufficient evidence. This case now revisits the same tensions between online rhetoric and legal accountability.