23 May 2026, 04:22

Gericht gibt Klara Schedlich in #MeToo-Streit gegen Stefan Gelbhaar teilweise recht

Grüne Politikerin Schedlich gewinnt Rechtsstreit gegen Gelbhaar

Gericht gibt Klara Schedlich in #MeToo-Streit gegen Stefan Gelbhaar teilweise recht

Ein Hamburger Gericht hat im Rechtsstreit zwischen der Grünen-Politikerin Klara Schedlich und dem ehemaligen Bundestagsabgeordneten Stefan Gelbhaar zugunsten Schedlichs entschieden. Das Urteil erlaubt ihr, bestimmte Aussagen aus einer eidesstattlichen Versicherung zu wiederholen – trotz früherer Kontroversen über unbelegte Vorwürfe gegen Gelbhaar. Der Fall ist Teil einer größeren #MeToo-Untersuchung, die schließlich zu Gelbhaars politischem Sturz führte.

Ausgelöst wurde die Debatte, als der Rundfunksender RBB Ende 2024 mehrere #MeToo-Vorwürfe gegen Gelbhaar veröffentlichte. Keine davon stammte von Schedlich, doch der Sender entschuldigte sich später, nachdem sich viele der Anschuldigungen als haltlos herausstellten. Gelbhaar wies die Vorwürfe stets als falsch zurück.

Das Oberlandesgericht Hamburg prüfte Schedlichs eidesstattliche Aussagen und entschied, dass sie bestimmte Behauptungen wiederholen darf. Zwar räumte das Gericht widersprüchliche Darstellungen ein, wies ihre Aussage jedoch nicht vollständig zurück. Dieser juristische Erfolg kommt, nachdem Gelbhaar aufgrund des Skandals seine sichere Nominierung für die Bundestagswahl 2025 verlor.

Anfang 2025 verließ Gelbhaar schließlich den Bundestag – das Ende seiner politischen Karriere nach den Folgen der Affäre. Die aktuelle Gerichtsentscheidung ermöglicht es Schedlich nun, Teile ihrer eidesstattlichen Versicherung öffentlich zu vertreten, auch wenn der übergeordnete #MeToo-Fall weiterhin ungeklärt bleibt.

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Das Urteil bedeutet, dass Schedlich ihre Aussagen rechtlich wiederholen darf, ohne dass damit deren Wahrheit bestätigt wird. Gelbhaars Rückzug aus der Politik folgte auf den Verlust seiner Wahlkandidatur und die Schäden für seinen Ruf. Der Fall zeigt, wie nachhaltig sich Vorwürfe auswirken können – selbst wenn sich einige später als unbegründet erweisen.

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