Gericht kippt Verbote für rechtsextreme NPD-Kundgebung in Braunschweig
Ein Gericht in Braunschweig hat zentrale Einschränkungen für eine von der NPD geplante rechtsextreme Kundgebung aufgehoben. Das Urteil kippte Verbote bestimmter Kleidung und Parolen, die mit verbotenen NS-Organisationen in Verbindung stehen. Stadtvertreter zeigten sich enttäuscht, akzeptierten die Entscheidung jedoch als endgültig.
Das Verwaltungsgericht Braunschweig urteilte, dass die von der Stadt für die Freitagskundgebung verhängten Auflagen zu weit gingen. Die Richter befanden, dass die Verbote das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit unzulässig einschränkten. Zu den aufgehobenen Maßnahmen gehörte unter anderem ein Verbot von Kleidung mit teilweise verdeckten Aufschriften, die Abkürzungen verbotener NS-Gruppen bildeten.
Das Gericht hob zudem Beschränkungen für Parolen auf, die verbotene NS-Parteien verherrlichten oder deren Wiederbelebung anstrebten. Tobias Pollmann, Leiter der öffentlichen Ordnung in Braunschweig, nannte das Ergebnis bedauerlich. Er räumte jedoch ein, dass das Urteil zu respektieren sei.
Die Braunschweiger Behörden hatten sich an das Oberverwaltungsgericht gewandt, in der Hoffnung, die Einschränkungen wieder in Kraft zu setzen. Doch das höhere Gericht wies die Beschwerde zurück und bestätigte die ursprüngliche Entscheidung. Pollmann betonte, dass der Fall zeige, wie begrenzt die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten bei der Regulierung solcher sensiblen Versammlungen seien.
Da der Widerspruch der Stadt scheiterte, bleibt das erste Urteil bestehen. Die NPD-Kundgebung wird nun ohne die umstrittenen Verbote von Kleidung und Parolen stattfinden. Die Behörden bestätigten, dass sie sich an das rechtliche Ergebnis halten werden.






