Gericht verbietet Linkspartei rufschädigende Vorwürfe gegen AfD-Abgeordnete
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Ein deutsches Gericht hat im Streit zwischen der Linkspartei und AfD-Abgeordneten um Vorwürfe der Verspottung während einer Parlamentssitzung gegen die Linke entschieden. Der Fall begann, nachdem der Linken-Politiker Dirk Bruhn zwei AfD-Mitglieder im April 2025 beschuldigt hatte, seine Parkinson-Symptome nachgeahmt zu haben. Das Oberlandesgericht Rostock hat der Linkspartei nun untersagt, die Vorwürfe in einer Pressemitteilung zu wiederholen.
Der Konflikt eskalierte, als Bruhn, Abgeordneter der Linken, behauptete, AfD-Politiker hätten seine Erkrankung im Landtag verhöhnt. Seine Partei griff die Anschuldigung später in einer Pressemitteilung auf. Dreizehn AfD-Abgeordnete reagierten mit einem Antrag auf einstweilige Verfügung und argumentierten, die Vorwürfe seien falsch und rufschädigend.
Das Landgericht Rostock wies Teile des Antrags zunächst zurück. Das Oberlandesgericht entschied jedoch später, dass die Linke die angebliche Verspottung nicht beweisen könne. Die Richter verwiesen auf das Fehlen von Zeugen und stellten die Glaubwürdigkeit der Anschuldigung infrage. Zudem betonten sie, dass Politiker zwar einer strengeren öffentlichen Prüfung unterlägen, persönliche Angriffe dennoch inakzeptabel seien.
Der stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende Enrico Schult bezeichnete das Urteil als Bestätigung. Sein Parteikollege Thore Stein warf der Linkspartei vor, wissentlich falsche Behauptungen verbreitet zu haben, um den Ruf der AfD zu schädigen. Das Gericht kam schließlich zu dem Schluss, dass die Persönlichkeitsrechte der Kläger durch die umstrittenen Äußerungen rechtswidrig verletzt worden seien.
Das Urteil verbietet zwei Linken-Kreisverbänden, die beanstandeten Passagen erneut zu veröffentlichen. Es unterstreicht zudem die rechtlichen Grenzen zwischen politischer Kritik und persönlicher Verleumdung. Die beteiligten AfD-Abgeordneten begrüßten die Entscheidung als notwendige Korrektur.






