Linksextremist vor Gericht: Brandanschläge auf AfD-Politiker und Rettungskräfte
Admin UserLinksextremist vor Gericht: Brandanschläge auf AfD-Politiker und Rettungskräfte
Ein 23-jähriger Mann muss sich seit dieser Woche vor dem Landgericht Hechingen wegen versuchten Mordes im Zusammenhang mit linksextremistischen Motiven verantworten. Tobias K. steht nach einer Serie von Brandanschlägen im vergangenen Oktober in Leibertingen (Baden-Württemberg) vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, aus politischen Gründen gehandelt zu haben – unter anderem gegen einen ehemaligen AfD-Politiker und Einsatzkräfte.
Die Angriffe begannen, als Tobias K. ein Auto in Brand setzte, das der Lebensgefährtin von Michael K. gehörte, einem örtlichen Unternehmer und früheren AfD-Politiker. Als Michael K. versuchte, die Flammen zu löschen, erlitt er Verbrennungen an den Füßen. Nur wenige Stunden später warf der Angeklagte einen Molotow-Cocktail auf ein Wohnhaus, in dem sechs Menschen schliefen. Vor Gericht gab er zu, deren möglichen Tod billigend in Kauf genommen zu haben.
Noch in derselben Nacht attackierte Tobias K. zudem Polizeibeamte und Feuerwehrleute, die zum Brandort eilten, mit einer weiteren Brandflasche. Ermittler der Staatsanwaltschaft Stuttgart gehen davon aus, dass er allein und aus linksextremistischer Gesinnung heraus handelte. Der Angeklagte räumte zwar eine Mitgliedschaft in der Linkspartei ein, bestritt jedoch tiefere Verstrickungen in extremistische Gruppen.
Im Prozess führte Tobias K. an, sein langjähriger Drogenkonsum seit der Jugend habe sein Handeln beeinflusst. Zudem hätten ihn AfD-Parolen provoziert. Das Gericht hat vier Verhandlungstage angesetzt; mit einem Urteil wird Mitte April gerechnet.
Der Fall zählt zu den schwerwiegendsten jüngeren Vorfällen linker Gewalt in der Region. Bei einer Verurteilung drohen Tobias K. lange Haftstrafen wegen versuchten Mordes und Gefährdung der öffentlichen Sicherheit. Die Verhandlung geht derweil weiter, während die Anklage die extremistischen Motive und eine geplante Tatbegehung beweisen will.






