Lörrach verschärft Prostitutionsregeln: Straßenstrich wird komplett verboten
Admin UserLörrach verschärft Prostitutionsregeln: Straßenstrich wird komplett verboten
Lörrach verschärft seine Regeln für Prostitution mit einer überarbeiteten Sperrgebietsverordnung. Der Stadtrat stimmt am 28. April 2026 über die Änderungen ab, die klarere rechtliche Grenzen schaffen sollen. Die neuen Vorschriften entstanden in Abstimmung mit der örtlichen Polizei und dem Regierungspräsidium Freiburg.
Laut der aktualisierten Verordnung wird Straßenstrich im gesamten Stadtgebiet verboten. Auch Bordelle und ähnliche Betriebe unterliegen künftig strengeren Auflagen: Nur in zwei ausgewiesenen Gewerbegebieten bleiben sie erlaubt. Insgesamt 20 Gewerbezonen werden solche Einrichtungen künftig vollständig ausschließen.
Prostitutionsangebote in Wohnungen – bei denen Kunden private Räume aufsuchen – bleiben größtenteils legal, könnten aber neuen Einschränkungen unterliegen. Kurzzeitwohnungen, die für Prostitution genutzt werden, fallen jedoch weiterhin nicht direkt unter die Verordnung. Aktuell liegen in Lörrach keine Anträge für neue Bordelle vor.
Die Regelungen treten in Kraft, sobald sie im Staatsanzeiger veröffentlicht werden. Die Behörden betonen, dass die Änderungen sensible Bereiche schützen und gleichzeitig einen strukturierten rechtlichen Rahmen bieten sollen.
Die überarbeitete Verordnung markiert einen Wandel in der Regulierung der Prostitution in Lörrach. Mit strengeren Zonenvorgaben und einem flächendeckenden Verbot des Straßenstrichs wird sich zeigen, wo solche Aktivitäten künftig legal stattfinden dürfen. Die endgültige Entscheidung liegt beim anstehenden Votum des Stadtrats.






