Mainz ändert Beherbergungssteuer nach Hotelprotesten grundlegend
Die Stadtverwaltung Mainz hat ihre geplante Satzung zur Beherbergungssteuer nach massiver Kritik lokaler Hotels überarbeitet. Die aktualisierte Fassung enthält zentrale Änderungen, um den Übergang für Unternehmen zu erleichtern und die Zahlungspflichten klarer zu regeln.
Eine wichtige Anpassung sieht eine Übergangsregelung vor: Betriebe mit langfristigen Verträgen, die vor dem 1. Mai 2026 abgeschlossen wurden, müssen die Abgabe erst ab dem 31. März 2027 entrichten. Diese Frist soll den Betreibern Zeit geben, sich auf das neue System einzustellen.
Eine weitere bedeutende Änderung verlagert die Zahlungspflicht direkt auf die Gäste statt auf die Unternehmen selbst. Die Verwaltung begründet die Überarbeitung mit dem Ziel, Fairness und Praktikabilität in Einklang zu bringen.
Die geänderte Satzung wird zunächst am 6. Mai 2026 im Finanz- und Hauptausschuss beraten. Nach dieser Prüfung geht sie zur endgültigen Beschlussfassung an den Stadtrat.
Die Überarbeitung folgt auf frühere Einwände der Hotelleriebranche. Bei einer Zustimmung würden die aktualisierten Regeln eine schrittweise Einführung der Steuer vorsehen und die Zahlungspflicht auf die Gäste übertragen. Die Entscheidung des Stadtrats wird die weiteren Umsetzungsschritte bestimmen.






