Musterklage könnte Rundfunkbeitrag steuerlich absetzbar machen
Der Bund der Steuerzahler stellt die steuerliche Absetzbarkeit des Rundfunkbeitrags, auch bekannt als GEZ-Gebühr, infrage. Die Vereinigung unterstützt eine Musterklage vor dem Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern. Ein erfolgreiches Urteil könnte es Steuerzahlern ermöglichen, die Gebühr als Sonderausgabe oder außergewöhnliche Belastung von der Steuer abzusetzen.
Im Mittelpunkt des Verfahrens steht ein Kläger, der versuchte, rund 220 Euro Rundfunkbeitrag für das Jahr 2024 abzusetzen. Das Finanzamt lehnte den Antrag ab, woraufhin die rechtliche Auseinandersetzung eingeleitet wurde. Falls das Gericht dem Steuerzahler recht gibt, könnte die Gebühr als Sonderausgabe oder außergewöhnliche Belastung anerkannt werden.
Die finanziellen Auswirkungen wären je nach individuellem Steuersatz unterschiedlich. Wer mit 20 Prozent besteuert wird, könnte etwa 44 Euro pro Jahr sparen. Bei einem Steuersatz von 30 Prozent läge die Ersparnis bei rund 66 Euro, während Spitzenverdiener mit dem höchsten Steuersatz fast 93 Euro jährlich zurückerhalten könnten.
Das Urteil könnte Millionen Haushalte betreffen, die die Gebühr derzeit ohne steuerliche Entlastung zahlen. Ein für die Kläger positives Ergebnis würde es Steuerzahlern ermöglichen, ihre Steuerlast durch den Abzug des Rundfunkbeitrags zu verringern. Die genaue Ersparnis hinge vom jeweiligen Steuersatz ab. Die Entscheidung des Gerichts könnte zudem Präzedenzcharakter für künftige Klagen in ganz Deutschland haben.






