Neue Regeln für medizinisches Cannabis auf Reisen ab März 2026
Mit Beginn der ersten großen Frühlingsreisesaison im März 2026 haben deutsche Gesundheitsbehörden dringende Hinweise zum grenzüberschreitenden Transport von medizinischem Cannabis herausgegeben. Die Regelungen sollen sicherstellen, dass Patienten ihre Therapie fortsetzen können, ohne gegen komplexe internationale Vorschriften zu verstoßen.
Patienten, die innerhalb des Schengen-Raums reisen, dürfen für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen eine persönliche Menge an medizinischem Cannabis mitführen – vorausgesetzt, sie verfügen über ein gültiges Artikel-75-Zertifikat. Dieses muss von der örtlichen Gesundheitsbehörde ausgestellt und beglaubigt werden und enthält Angaben zur genauen Dosierung, Menge, Reisedaten sowie die persönlichen Daten des Patienten.
Die Behörden betonen zudem, dass das Cannabis unbedingt in der Originalverpackung der Apotheke transportiert werden muss, die klar mit Patienteninformationen und Dosierungsanweisungen beschriftet ist. Um Therapieunterbrechungen zu vermeiden, sollte es im Handgepäck mitgeführt werden – so geht es nicht in verlorenem oder beschädigtem Aufgabegepäck verloren.
Für Reisen außerhalb des Schengen-Raums gestaltet sich die Rechtslage deutlich unübersichtlicher. Patienten werden dringend geraten, sich acht bis zehn Wochen vor Abreise an die diplomatische Vertretung des Ziellandes zu wenden, um die Einfuhrbestimmungen zu klären. Autofahrer müssen zudem vorab die geltenden THC-Grenzwerte für 2026 prüfen, da die Verkehrsvorschriften von Land zu Land stark variieren.
Die Hinweise erfolgen vor dem Hintergrund, dass immer mehr Patienten mit Verschreibungen in diesem Frühling verreisen wollen. Wer die Vorgaben nicht beachtet, riskiert rechtliche Konsequenzen oder Behandlungsverzögerungen. Die Gesundheitsbehörden raten daher zu einer gründlichen Vorbereitung, um reibungslose und rechtssichere Reisen mit medizinischem Cannabis zu gewährleisten.






