Neues Tariftreuegesetz spaltet Wirtschaft: Bürokratie oder fairer Wettbewerb?
Admin UserNeues Tariftreuegesetz spaltet Wirtschaft: Bürokratie oder fairer Wettbewerb?
Neues Gesetz zu Tariftreue bei öffentlichen Aufträgen stößt auf scharfe Kritik
Ein neues Gesetz, das Unternehmen verpflichtet, bei öffentlichen Aufträgen strenge Tarifbindungsregeln einzuhalten, sorgt für heftige Kontroversen. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) warnt, übermäßige Bürokratie werde Firmen davon abhalten, sich um Ausschreibungen zu bewerben. Eine aktuelle Umfrage der BDA zeigt, dass bereits drei Viertel der Unternehmen die bisherigen Vergabebedingungen als zu aufwendig empfinden.
Das Tariftreue- und Vergabegesetz (TTG), das der Bundestag Ende Februar 2026 verabschiedet hat, schreibt vor, dass jedes Unternehmen, das einen Bundesauftrag im Wert von 50.000 Euro oder mehr erhält, Löhne, Urlaubsansprüche und Arbeitszeiten an die geltenden Tarifstandards anpassen muss. Bei Verstößen droht der Ausschluss von künftigen Vergabeverfahren.
Die BDA bezeichnet das TTG als unnötige Belastung. BDA-Präsident Rainer Dulger kritisiert, die bürokratischen Hürden bei öffentlichen Aufträgen seien für die meisten Unternehmen bereits jetzt kaum zu bewältigen. Mit dem neuen Gesetz, so seine Warnung, werde sich noch weniger Betriebe um Ausschreibungen bemühen.
Von der Regelung ausgenommen bleiben Lieferverträge und Aufträge für die Bundeswehr. Dennoch zeigt das Gesetz bereits Wirkung: 43 Prozent der von der BDA befragten Unternehmen geben an, künftig ganz auf die Bewerbung um öffentliche Aufträge verzichten zu wollen. Der Bundesrat wird das Gesetz an diesem Freitag beraten.
Das TTG verschärft die Vorgaben zu Löhnen und Arbeitsbedingungen bei öffentlichen Aufträgen. Unternehmen, die die Anforderungen nicht erfüllen, müssen mit dem Ausschluss rechnen. Angesichts der Tatsache, dass viele Firmen ihre Teilnahme überdenken, könnte das Gesetz in den kommenden Monaten die deutsche Vergabelandschaft grundlegend verändern.






