08 May 2026, 22:15

Niedersachsen will Betriebsratsbehinderung als Offizialdelikt ahnden

Offenes Buch mit handgeschriebener Schrift auf altem Papier, mit Wasserzeichen, wahrscheinlich ein Dokument aus der Bundesrepublik Deutschland.

Niedersachsen will Betriebsratsbehinderung als Offizialdelikt ahnden

Niedersachsen drängt auf strengere Durchsetzung des Betriebsverfassungsgesetzes

Das Bundesland will Eingriffe in Betriebsratswahlen oder -arbeit künftig als Offizialdelikt einstufen. Bisher können solche Fälle nur verfolgt werden, wenn ein berechtigter Dritter Strafanzeige erstattet.

Nach geltendem Recht fällt die Behinderung von Betriebsräten unter § 119 als Privatklagedelikt. Das bedeutet: Die Staatsanwaltschaft darf nur tätig werden, wenn ein unmittelbar Betroffener formell Anzeige erstattet. In Betrieben ohne Gewerkschaftsvertretung oder bei der ersten Wahl eines Betriebsrats bleiben Störungen daher oft sanktionslos. Fehlt eine antragsberechtigte Person, unterbleibt die Ermittlung.

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Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann fordert nun eine Reform. Sie betont, dass die Mitbestimmung ein zentraler Pfeiler des deutschen Wirtschaftssystems sei. Durch die Umstufung zum Offizialdelikt könnten Staatsanwälte von Amts wegen ermitteln – etwa auf Basis von Hinweisen, Whistleblower-Meldungen oder Medienberichten, ohne auf eine formelle Anzeige warten zu müssen.

Der Vorschlag wird nun im Bundesrat beraten. Bei Zustimmung entfiele die aktuelle Hürde, die Strafverfolgungen in Fällen ohne offizielle Beschwerde blockiert. Ziel ist es, eine rechtliche Lücke zu schließen, die viele Verstöße bisher ungesühnt lässt. Durch die Einstufung als Offizialdelikt könnten Behörden eigenständig handeln – und so den Schutz von Betriebsräten stärken, insbesondere in nicht gewerkschaftlich organisierten Betrieben.

Quelle