Polizei durchsucht Wohnungen von Antimilitarismus-Aktivisten nach Pistorius-Kunstprotest
Admin UserPolizei durchsucht Wohnungen von Antimilitarismus-Aktivisten nach Pistorius-Kunstprotest
Polizei in Osnabrück durchsucht Wohnungen von Antimilitarismus-Aktivisten nach umstrittener Kunstaktion
Bei einer Razzia hat die Polizei in Osnabrück die Wohnungen von zwei Aktivisten der Antikriegsbewegung durchsucht, die mit einer provokanten Kunstperformance für Aufsehen gesorgt hatten. Betroffen sind Ruben G. und Franziska F., Mitglieder des Kollektivs Rausmetall, die eine öffentliche Skulptur so veränderten, dass sie an Verteidigungsminister Boris Pistorius erinnerte. Bei der zweistündigen Durchsuchung beschlagnahmten die Behörden mehrere Gegenstände.
Der Vorfall ereignete sich im Januar, als Rausmetall eine Skulptur im Hase-Fluss in Osnabrück umgestaltete. Die Gruppe versah die Figur mit einer Maske von Pistorius und einer Gips-Attrappe einer Erektion. Daraufhin wurden die Aktivisten wegen Sachbeschädigung, Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung angezeigt.
Die Razzia in Bissendorf wurde von Beamten des Staatsschutzes durchgeführt. Beschlagnahmt wurden ein Laptop, ein USB-Stick, Kleidungsstücke und ein Kanupaddel. Die Staatsanwaltschaft prüft nun, ob die Aktivisten gegen Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs verstoßen haben, der politische Amtsträger vor herabwürdigenden Angriffen schützt.
Ruben G. und Franziska F. haben Beschwerde eingelegt und Akteneinsicht beantragt. Sie gehen davon aus, dass es nicht zu einer mündlichen Verhandlung kommen wird. Bei einer Verurteilung wegen Beleidigung oder Verleumdung droht in solchen Fällen eine Mindeststrafe von drei Monaten Haft – vorausgesetzt, die Tat beeinträchtigt die öffentliche Rolle des Betroffenen.
Franziska F. erklärte, ein Prozess würde den Protest in den Gerichtssaal verlagern. Zudem müsste Pistorius dann persönlich erscheinen.
Der Fall und die laufenden Ermittlungen zeigen die rechtlichen Risiken politischer Satire in Deutschland auf. Die Aktivisten geben sich kämpferisch und sehen das Verfahren als Test für die Meinungsfreiheit. Eine Entscheidung über eine mögliche Anklage steht noch aus.






