20 April 2026, 08:18

Radfahrer rast mit 59 km/h durch 30er-Zone – und wird geblitzt

Ein Schild mit der Aufschrift "Geschwindigkeit reduzieren Gefahrenzone Schule vor" mit einer Person daneben, Bäumen, Strommasten, Drähten, einem Haus und dem Himmel im Hintergrund.

Radfahrer rast mit 59 km/h durch 30er-Zone – und wird geblitzt

Radschnellfahrer in Nachrodt-Wiblingwerde mit 59 km/h in einer 30er-Zone geblitzt

Ein Radfahrer in Nachrodt-Wiblingwerde wurde mit einer Geschwindigkeit von 59 km/h in einer Zone mit Tempo-30-Limit erfasst. Der Vorfall unterstreicht, dass Geschwindigkeitsregeln für alle Verkehrsteilnehmer gelten – nicht nur für Autofahrer. Gleichzeitig häufen sich ungewöhnliche Fälle im Zusammenhang mit Blitzern, von falschen Bußgeldbescheiden bis hin zu gefälschten Verkehrsschildern.

Die Geschwindigkeitskontrolle fand in der Nähe einer Schule, einer Sporthalle und eines Schwimmbads statt. Besonders in solchen Bereichen achten die Behörden streng auf die Einhaltung der Tempolimits – auch durch Radfahrer. Zwar drohen Radlern keine Strafen wie Autofahrern, doch die Bußgelder bewegen sich in der Regel zwischen 15 und 35 Euro.

Bei Raserei in Schulnähe fallen die Urteile oft härter aus. Wird eine konkrete Gefährdung nachgewiesen, kann sogar ein Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg eingetragen werden. Der betroffene Radfahrer gehörte zu den schnellsten, die bei der Aktion gemessen wurden.

Ein anderer Fall sorgte kürzlich für Aufsehen: Ein Autofahrer erhielt aufgrund eines Tippfehlers eine Rechnung über 7.500 Euro – eigentlich hätten es 75 Euro sein sollen. Solche Fehler sowie manipulierte Tempolimitschilder machen Blitzer-Fälle zunehmend unberechenbar.

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Wie Autofahrer müssen auch Radfahrer die ausgewiesenen Geschwindigkeitsbegrenzungen einhalten. Der Fall in Nachrodt-Wiblingwerde zeigt, dass die Kontrollen alle Verkehrsteilnehmer betreffen. Mit Bußgeldern, Verwarnungen und sogar Punkten in Flensburg gehen die Behörden weiterhin gegen überhöhte Geschwindigkeit vor – besonders in Risikobereichen.

Quelle