08 April 2026, 00:22

SPD-Politiker warnt vor riskanten "Hackbacks" im neuen Cyberabwehr-Gesetz

Ein Mann im Anzug spricht in ein Mikrofon an einem Podium, wahrscheinlich zu einem Regierungsentwurf, der das Internet verbietet.

SPD-Politiker warnt vor riskanten "Hackbacks" im neuen Cyberabwehr-Gesetz

Johannes Schätzl, der digitalpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, hat Bedenken gegen einen geplanten Gesetzesentwurf geäußert, der deutschen Behörden Befugnisse für digitale Gegenangriffe einräumen soll. Zwar befürwortet er eine Stärkung der Cyberabwehr, lehnt offensive Maßnahmen wie sogenannte "Hackbacks" gegen ausländische IT-Systeme jedoch entschieden ab.

Der Entwurf würde es dem Bundeskriminalamt (BKA) und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ermöglichen, aktiv in fremde IT-Netzwerke einzugreifen. Schätzl warnt, dass solche Operationen internationale Rechtsnormen verletzen könnten – darunter auch die Genfer Konventionen. Er besteht darauf, dass staatliche Cyberaktivitäten die bestehenden Regeln für Konflikte im digitalen Raum einhalten müssen.

Zudem spricht sich Schätzl gegen das Infiltrieren oder Manipulieren von Systemen ohne eindeutige Beweise für die Identität eines Angreifers aus. Er fordert eine präzise gesetzliche Definition, was genau unter einem "Hackback" zu verstehen ist, um Missbrauch vorzubeugen. Seine Hauptsorge gilt der Gefahr, dass unklar formulierte Offensivebefugnisse zivile Infrastruktur gefährden oder unnötig Eskalationen provozieren könnten.

Trotz seiner Kritik räumt Schätzl ein, dass Deutschlands Cyberabwehr verbessert werden muss. Gleichzeitig betont er, dass neue Maßnahmen die internationale Zusammenarbeit nicht untergraben und keine gefährlichen Präzedenzfälle in der digitalen Kriegsführung schaffen dürfen.

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Die Kritik des SPD-Politikers unterstreicht die Debatte darüber, wie Cybersecurity mit rechtlichen und ethischen Grenzen in Einklang gebracht werden kann. Der Gesetzesentwurf steht nun vor der Frage, ob offensive Digitalangriffe ohne klare rechtliche Absicherung gerechtfertigt werden können. Bevor eine Ausweitung der "Hackback"-Befugnisse voranschreitet, müssen die Behörden diese Bedenken ausräumen.

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