Steuerliche Neuerungen 2026: Was Ehrenamtliche jetzt wissen müssen
In Hünfeld fand kürzlich die fünfte Informationsveranstaltung für Ehrenamtliche im Lokschuppen statt. Bei dem Treffen kamen lokale Engagierte, Steuerfachleute und Vertreter des Landkreises zusammen, um über wichtige finanzielle Neuerungen für gemeinnützige Vereine und Organisationen zu diskutieren. Im Mittelpunkt standen diesmal die steuerlichen Regelungen, die Clubs und Verbände betreffen.
Sandra Oechler, Steuerberaterin und Diplom-Kauffrau, hielt einen 90-minütigen Vortrag zum Thema Buchführung in gemeinnützigen Organisationen. Sie betonte, wie wichtig es ist, dass Vereine sich an ihre satzungsgemäßen Zwecke halten, um steuerliche Vergünstigungen nicht zu gefährden. Zudem erklärte Oechler den Unterschied zwischen ideellen Tätigkeiten, die steuerfrei bleiben, und wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben, die zwar begünstigt, aber nicht vollständig steuerbefreit sind.
Kommerzielle Aktivitäten von Vereinen unterliegen nun der Besteuerung, sobald die jährlichen Einnahmen 50.000 Euro übersteigen. Oechler kündigte zudem zwei zentrale Änderungen für 2026 an: Die steuerfreie Übungsleiterpauschale steigt auf 3.300 Euro pro Jahr, während der Ehrenamtsfreibetrag von 840 auf 960 Euro jährlich angehoben wird.
Julia Schröder vom Landkreis Fulda stellte das Ehrenamtsportal der Region vor und informierte über Fördermöglichkeiten für lokale Initiativen. Nach den Vorträgen klang der Abend bei Würstchen, kühlen Getränken und lockeren Gesprächen aus.
Die Veranstaltung vermittelte den Ehrenamtlichen aktuelle Steuerrichtlinien und finanzielle Grenzwerte für die gemeinnützige Arbeit. Die Änderungen bei Freibeträgen und Pauschalen treten ab dem 1. Januar 2026 in Kraft und werden Auswirkungen auf die Vereinsfinanzen haben. Die Organisatoren planen, die Reihe in den kommenden Jahren fortzuführen, um lokale Gruppen weiterhin auf dem Laufenden zu halten.






