Wie Hindenburgs Flaggenverordnung 1926 die Weimarer Republik spaltete
Der jahrelange Flaggenstreit der Weimarer Republik erreichte 1926 einen Wendepunkt. Reichspräsident Paul von Hindenburg erließ am 5. Mai eine neue Verordnung, um die erbitterten Gräben zwischen den verfeindeten Lagern zu überbrücken. Der Konflikt spaltete die Nation seit Jahren: Auf der einen Seite standen die Anhänger von Schwarz-Rot-Gold, auf der anderen die Befürworter von Schwarz-Weiß-Rot.
Die Ursprünge des Streits reichten bis zum Zusammenbruch des Kaiserreichs 1918 zurück. Der sogenannte Reichskunstwart war einst damit beauftragt worden, die visuelle Identität der Nation zu definieren, scheiterte jedoch an der Schaffung einer einheitlichen Reichsflagge. Bis zur Reichspräsidentenwahl 1925 hatten sich zwei unversöhnliche Blöcke gebildet: der Schwarz-Rot-Goldene Volksblock und der Schwarz-Weiß-Rote Reichsblock. Hindenburgs Wahlsieg in jenem Jahr milderte die Spannungen kaum.
Der Alltag wurde zum Schlachtfeld. Es gab Streit um Mützenbänder, Kirchturmflaggen und selbst über Strandflaggen. Beleidigungen flogen zwischen den Lagern hin und her und vertieften die gesellschaftlichen Spaltungen. Die politische Rechte – angeführt von Parteien wie der DVP und DNVP – feierte Schwarz-Weiß-Rot als die wahren Nationalfarben. Gleichzeitig verteidigten die Weimarer Koalition und die Kommunisten Schwarz-Rot-Gold als Symbol der Republik nach 1918.
Hindenburgs Zweite Flaggenverordnung versuchte einen Kompromiss zu finden. Sie bestimmte, dass deutsche Vertretungen außerhalb Europas sowohl die Nationalfarben (Schwarz-Rot-Gold) als auch die Handelsflagge (Schwarz-Weiß-Rot mit den kaiserlichen Farben im Oberliek) hissen mussten. Doch das Dekret erfüllte die Forderungen der Rechten nicht – Reichskanzler Hans Luther sah sich zwischen verärgerten Lagern eingeklemmt.
Die Verordnung war ein kalkulierter Schachzug. Ihre Unterstützer wussten, dass sie Linke und Zentrum dazu bringen würde, sich noch entschiedener hinter Schwarz-Rot-Gold zu stellen. Später versuchte Hindenburg, den Sturm zu beruhigen, indem er eine verfassungsgemäße Lösung forderte – doch der Schaden war bereits angerichtet.
Die Verordnung von 1926 beendete den Flaggenstreit nicht. Stattdessen vertiefte sie die politischen und kulturellen Gräben in der Weimarer Republik. Der Konflikt um die Farben blieb ein sichtbares Zeichen für die ungelösten Spannungen der Nation.






