14 April 2026, 22:17

Zeitumstellung 2026: Wie Löhne und Arbeitszeiten betroffen sind

Whiteboard mit schwarzem Hintergrund, das das Zitat "Sie sagen immer, die Zeit verändert die Dinge, aber man muss sie selbst verändern." anzeigt.

Zeitumstellung 2026: Wie Löhne und Arbeitszeiten betroffen sind

2026 gibt es zwei Zeitumstellungen – mit Folgen für Arbeitszeiten und Löhne

Im Jahr 2026 werden die Uhren zweimal umgestellt, was sich auf die Arbeitszeiten und die Bezahlung vieler Beschäftigter auswirkt. Am 29. März springt die Uhr von 2 auf 3 Uhr vor – eine Stunde fällt weg, wenn die Sommerzeit beginnt. Am 25. Oktober wird dagegen eine zusätzliche Stunde eingefügt, wenn die Winterzeit wieder einkehrt. Diese Umstellungen werfen Fragen zu Löhnen, Verträgen und den Anforderungen an Arbeitnehmer während des Übergangs auf.

Eine Stunde weniger im März – wer zahlt den Ausfall? Um 2 Uhr nachts am 29. März springt die Uhr direkt auf 3 Uhr, sodass der Tag eine Stunde kürzer ausfällt. Für Stundenlöhner könnte das bedeuten, dass ihr Gehalt sinkt – es sei denn, ihr Vertrag oder betriebliche Regelungen sehen einen Ausgleich für die fehlende Zeit vor. Beschäftigte mit festem Monatsgehalt hingegen spürt die Umstellung nicht, da ihre Bezahlung unabhängig von der tatsächlichen Arbeitszeit erfolgt.

Arbeitgeber dürfen ihre Mitarbeiter nicht einfach dazu verpflichten, die verlorene Stunde im Frühling nachzuarbeiten – es sei denn, dies wurde vorher vereinbart. Zusätzliche Arbeitszeit muss sich an bestehende Verträge, Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen halten. Manche Regelungen sehen bereits vor, wie gelegentliche Überstunden ausgeglichen werden, etwa durch Bezahlung, Zeitgutschriften oder flexible Arbeitsmodelle.

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Im Oktober wird eine Stunde draufgeschlagen – müssen Beschäftigte länger bleiben? Anders sieht es im Herbst aus: Wenn die Uhren am 25. Oktober zurückgestellt werden, kommt eine zusätzliche Stunde hinzu. Arbeitgeber können verlangen, dass Schichten ihre volle Länge behalten, um den Betrieb aufrechtzuerhalten. Ob Beschäftigte die Extra-Stunde ableisten müssen, hängt jedoch von ihren Verträgen oder betrieblichen Richtlinien ab.

Unterschiedliche Auswirkungen auf Löhne und Arbeitszeiten Die Zeitumstellungen im März und Oktober wirken sich unterschiedlich aus. Stundenlöhner könnten im Frühling eine kürzere Abrechnungsperiode haben – sofern keine Sonderregelungen greifen –, während Festangestellte davon unberührt bleiben. Im Herbst dürfen Unternehmen Schichten zwar verlängern, wenn es nötig ist – aber nur im Rahmen der bestehenden Vereinbarungen.

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