A39-Ausbau zwischen Wolfsburg und Lüneburg: Gericht entscheidet über blockierte Bauarbeiten
Admin UserA39-Ausbau zwischen Wolfsburg und Lüneburg: Gericht entscheidet über blockierte Bauarbeiten
Ausbau der A39 zwischen Wolfsburg und Lüneburg bleibt blockiert
Eine für nächsten Dienstag erwartete Gerichtsentscheidung könnte klären, ob die Bauarbeiten an den Abschnitten Wolfsburg und Gifhorn endlich beginnen können.
Das Projekt steckt seit 2019 in rechtlichen Auseinandersetzungen. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hatte zunächst gegen den Planfeststellungsbeschluss für den südlichen Abschnitt geklagt, der von Wolfsburg bis nach Ehra im nördlichen Landkreis Gifhorn führt. Das Gericht gab dem BUND zunächst recht, woraufhin im Dezember 2020 eine Nachbesserung und ein ergänzendes Verfahren eingeleitet wurden.
2024 reichte der BUND eine weitere Klage ein und hielt den Streit damit aufrecht. Eine mündliche Verhandlung fand am 23. Juni statt, das Urteil wird nun für Dienstag erwartet. Auf der Website der Autobahn GmbH heißt es derzeit, der Planfeststellungsbeschluss für diesen Abschnitt sei „nicht vollziehbar“.
Die fertige A39 soll Lüneburg, Wolfsburg, Helmstedt, Wolfenbüttel, Braunschweig und Salzgitter verbinden und an die A7 anschließen. Zudem ist zwischen dem Autobahnkreuz Weyhausen und der geplanten Anschlussstelle Ehra ein neuer Rastplatz am Tappenbecker Moor vorgesehen.
Die Gerichtsentscheidung wird darüber bestimmen, ob der Bau vorankommen kann. Bei einer Genehmigung könnte das seit Jahren verzögerte Projekt endlich Fortschritte machen. Das Urteil wird zudem Klarheit über den rechtlichen Status des Planfeststellungsbeschlusses für diesen entscheidenden Autobahnabschnitt schaffen.






