Betrug mit Döner Kebap: Mann muss 720 Euro Strafe zahlen

Betrug mit Döner Kebap: Mann muss 720 Euro Strafe zahlen
Ein 52-jähriger Mann ist vom Landgericht Hannover verurteilt worden, weil er Fleisch fälschlich als "Döner Kebap" deklariert hatte. Der Angeklagte musste ein Bußgeld von 720 Euro zahlen, da er das Fleisch unter irreführender Kennzeichnung beworben und verkauft hatte. Lebensmittelkontrolleure stellten fest, dass die Ware nicht den vorgeschriebenen Standards für die Bezeichnung "Döner Kebap" entsprach.
Die Ermittlungen ergaben, dass der Mann zu viel Fleisch von Jungbullen in seinem Lamm-Döner verwendet hatte – ein Verstoß gegen die geltenden Vorschriften. In Deutschland muss ein Döner Kebap hauptsächlich aus bestimmten Fleischsorten wie Rind, Kalb, Hammel- oder Lammfleisch bestehen, wobei der Anteil an Hackfleisch höchstens 60 Prozent betragen darf. Der Internationale Döner-Verband hatte zuvor versucht, den Döner in die EU-Liste der "garantiert traditionellen Spezialitäten" aufzunehmen zu lassen. Damit hätte die Verwendung von Kalb-, Jungrind- und Putenfleisch in der Döner-Herstellung eingeschränkt werden sollen. Der Verband, unterstützt von der türkischen Regierung, zog den Antrag jedoch später zurück.
Das Urteil ist rechtskräftig, doch der Mann kann gegen die Höhe des Bußgelds noch Rechtsmittel einlegen. Der Fall unterstreicht, wie wichtig korrekte Kennzeichnung und die Einhaltung von Lebensmittelstandards in der deutschen Ernährungsbranche sind.

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