BGH stoppt Google-Fonts-Prozess und holt EuGH-Urteil zu DSGVO-Massenklagen ein

Admin User
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BGH stoppt Google-Fonts-Prozess und holt EuGH-Urteil zu DSGVO-Massenklagen ein

Ein Rechtsstreit um Google Fonts hat eine entscheidende Wende genommen, nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) das Verfahren ausgesetzt hat. Das Gericht hat drei zentrale Fragen dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Klärung vorgelegt. Im Mittelpunkt des Streits steht die Frage, ob automatisierte Überprüfungen von Websites auf DSGVO-Verstöße zu berechtigten Schadensersatzforderungen führen können.

Der Fall betrifft einen Beklagten, der mithilfe eines Webcrawlers Seiten nach dynamisch eingebundenen Google Fonts durchsucht hat. Durch simulierte Besuche löste der Crawler die Übermittlung von IP-Adressen an Google aus – ein Vorgang, der angeblich gegen die DSGVO verstößt. Der BGH fragt nun, ob diese dynamisch zugewiesenen IP-Adressen als personenbezogene Daten im Sinne von Artikel 4 der DSGVO gelten – und falls ja, ob hier ein relativer oder objektiver Maßstab anzulegen ist.

Die zweite Vorlagefrage untersucht, ob das gezielte Herbeiführen solcher Datenübermittlungen dennoch als immaterieller Schaden nach Artikel 82 der DSGVO gewertet werden kann. Der BGH zeigt sich skeptisch gegenüber Massenabmahnungen, bei denen automatisierte Tools Ansprüchen auf finanzielle Vorteile dienen, statt tatsächliche Schäden zu kompensieren. Schließlich fragt das Gericht, ob der Grundsatz von Treu und Glauben Schadensersatzforderungen blockieren könnte, wenn Parteien künstlich Bedingungen schaffen, um von DSGVO-Verstößen zu profitieren. Die Vorlage deutet auf Bedenken hin, dass Rechte missbräuchlich genutzt werden – insbesondere, wenn Abmahnungen in großer Zahl zu kommerziellen Zwecken verschickt werden.

Die Entscheidung des EuGH wird maßgeblich dafür sein, wie die DSGVO auf automatisierte Prüfungen und provozierte Verstöße anzuwenden ist. Ein Urteil könnte Massenklagen einschränken, die auf technische Schlupflöcher abzielen. Vorerst unterstreicht die Vorlage des BGH die Spannung zwischen dem Schutz personenbezogener Daten und der möglichen Instrumentalisierung des Gesetzes.