Blog-Betreiber Jonas Müller entgeht Klage nach umstrittenen Posts über Rundfunkrat Dipama
Admin UserBlog-Betreiber Jonas Müller entgeht Klage nach umstrittenen Posts über Rundfunkrat Dipama
Jonas Müller, Betreiber des ÖRR-Blogs, ist nach Ermittlungen wegen seiner Berichterstattung über Hamado Dipama, Mitglied des BR-Rundfunkrats, ohne rechtliche Konsequenzen davongekommen. Im Mittelpunkt des Falls standen zwei Social-Media-Beiträge, die Dipama als Ehrverletzung ansah. Eine Notfall-Spendenaktion half Müller, seine Anwaltskosten zu decken – die Öffentlichkeit unterstützte ihn mit 15.000 Euro.
Der Streit begann Mitte März, als Müller einen amtlichen Brief erhielt, in dem ihm "angeblich rassistische Äußerungen" auf seinem Blog vorgeworfen wurden. Bei den umstrittenen Beiträgen handelte es sich zum einen um einen Post, der Dipamas Interaktion mit einem Instagram-Beitrag thematisierte, in dem weiße Menschen ursprünglich als "Neandertaler" bezeichnet worden waren. Ein zweiter Beitrag stellte die Frage, ob Dipama seinen Flüchtlingsstatus behalten könne, falls er 2025 nach Burkina Faso zurückkehre, um ein Mausoleum einzuweihen.
Müller betonte stets, dass beide Aussagen sachlich richtig und nicht ehrverletzend seien. Dennoch belastete ihn das Verfahren emotional, sodass er zeitweise an seiner Arbeit zweifelte. Später kritisierte er das System: Beschuldigte sähen sich oft hohen Prozesskosten ausgesetzt, selbst wenn die Vorwürfe haltlos seien.
Die Staatsanwaltschaft Bamberg stellte das Verfahren schließlich ein. Müller begrüßte die Entscheidung als Entlastung und verwies darauf, dass eine Klage unverhältnismäßig gewesen wäre – schließlich stehe er zu den von ihm veröffentlichten Fakten.
Mit dem Abschluss des Falls wird Müller nicht angeklagt. Die durch Spenden gesammelten 15.000 Euro deckten seine Anwaltskosten. Das Ergebnis könnte als Präzedenzfall für ähnliche Auseinandersetzungen über faktische Berichterstattung in sozialen Medien dienen.






