Bundesnetzagentur leitet 77 Bußgeldverfahren wegen fehlender intelligenter Stromzähler ein
Admin UserBundesnetzagentur leitet 77 Bußgeldverfahren wegen fehlender intelligenter Stromzähler ein
Die Bundesnetzagentur hat 77 Bußgeldverfahren gegen Unternehmen eingeleitet, die ihre gesetzlichen Verpflichtungen zur Installation intelligenter Stromzähler nicht erfüllen. Die Firmen verfehlten eine zentrale Vorgabe: Mindestens 20 Prozent der förderfähigen Messstellen hätten bis zum Stichtag mit modernen Zählsystemen ausgestattet sein müssen. Der Präsident der Behörde, Klaus Müller, bezeichnete intelligente Zähler als unverzichtbar für die Modernisierung des deutschen Stromnetzes.
Nach dem Messstellenbetriebsgesetz müssen bis Ende 2025 bei 20 Prozent der Messstellen von Großverbrauchern intelligente Zähler installiert sein. Dazu zählen Haushalte und Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von über 6.000 Kilowattstunden. Doch wie aus den Daten der Bundesnetzagentur hervorgeht, haben viele Unternehmen noch nicht einmal mit den Installationen begonnen.
Die Höhe der Strafen richtet sich nach der finanziellen Lage der jeweiligen Firma sowie den Umständen des Einzelfalls. Bevor Sanktionen verhängt werden, erhalten die Unternehmen die Möglichkeit, sich in einem förmlichen Anhörungsverfahren zu verteidigen. Ihre Stellungnahmen fließen in die endgültige Entscheidung mit ein.
Weitere Durchsetzungsmaßnahmen werden schrittweise folgen, insbesondere gegen kleine und mittlere Unternehmen, die im Rückstand sind. Langfristig strebt die Behörde eine Abdeckung von 90 Prozent intelligenter Zähler bis 2032 an. In den kommenden Jahren wird die Umsetzung kontinuierlich überwacht, um die Fortschritte zu sichern.
Die laufenden Verfahren richten sich gegen Unternehmen, die die Installationsfrist für 2025 nicht eingehalten haben. Die Bußgelder werden individuell an die finanzielle Leistungsfähigkeit und die jeweiligen Gegebenheiten angepasst. Die Bundesnetzagentur hat zugesichert, die strenge Aufsicht bis zum Erreichen des 2032er-Ziels aufrechtzuerhalten.






