15 April 2026, 18:19

DAK-Gesundheit verschärft Abrechnungsregeln für Apotheken ab Mai 2026

Plakat mit der Überschrift "Senken der Arzneimittelkosten unter der Biden-Harris-Verwaltung" mit Text und Logo.

DAK-Gesundheit verschärft Abrechnungsregeln für Apotheken ab Mai 2026

DAK-Gesundheit gibt neue Richtlinien für Apotheken zur Einreichung von Kostenvoranschlägen und Rechnungen heraus

Die neuen Vorgaben konzentrieren sich auf die Mehrwertsteuer-Angaben und Preisdetails, um Abrechnungsfehler zu vermeiden. Bei Nichteinhaltung drohen ab dem 1. Mai 2026 Ablehnungen oder Streitigkeiten.

Apotheken müssen künftig in elektronischen Kostenvoranschlägen Nettopreise (ohne Mehrwertsteuer) angeben. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn vertraglich Bruttopreise (inklusive Mehrwertsteuer) vereinbart sind. In solchen Fällen darf stattdessen der Bruttopreis übermittelt werden.

Bei der automatisierten Abrechnung muss jedem Preis eine Mehrwertsteuer-Kennzeichnung beigefügt werden, um eine korrekte Steuererfassung und -verarbeitung zu gewährleisten. Ausnahmen gelten, wenn Bruttopreise vertraglich festgeschrieben sind oder eine Mehrwertsteuerbefreiung vorliegt.

Die DAK-Gesundheit betont die Bedeutung korrekter Mehrwertsteuer-Angaben. Verstöße gegen die Regeln können zu abgelehnten Forderungen oder längeren Abrechnungsstreitigkeiten führen. Die Änderungen treten zum 1. Mai 2026 vollumfänglich in Kraft.

Ziel der aktualisierten Anforderungen ist es, die Abrechnung zu vereinfachen und Fehler bei der Mehrwertsteuer-Meldung zu reduzieren. Apotheken müssen ihre Systeme anpassen, um die richtigen Mehrwertsteuerangaben zusammen mit den Preisen zu erfassen. Nach Fristablauf drohen bei Nichteinhaltung Sanktionen – darunter die Ablehnung von Forderungen.

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