Ehemaliger Pastor wegen Betrugs an Kirche zu aufgeschobener Haftstrafe von 11 Monaten verurteilt

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Eine Person sitzt an einem Tisch mit Papieren, während eine andere Person links steht, mit Text oben im Bild.

Bundesgerichtshof bestätigt aufgeschobene Haftstrafe für ehemaligen Pastor - Ehemaliger Pastor wegen Betrugs an Kirche zu aufgeschobener Haftstrafe von 11 Monaten verurteilt

Ein ehemaliger Pfarrer ist wegen Betrugs an seiner Kirchengemeinde in Höhe von über 44.000 Euro verurteilt worden. Der 66-Jährige reichte zwischen 2012 und 2016 gefälschte Quittungen und Rechnungen ein, wodurch es zu ungerechtfertigten Zahlungen in Höhe von insgesamt 44.524,67 Euro kam. Der Mann, dessen Name in aktuellen Suchergebnissen nicht genannt wird, war vom Landgericht Hildesheim 2021 zunächst zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hob dieses Urteil jedoch wegen eines Verfahrensfehlers auf. In einem erneuten Prozess verurteilte ihn das Gericht nun zu einer Bewährungsstrafe von elf Monaten, die er angenommen hat. Der ehemalige Pfarrer gestand die Tat und hat der Kirchengemeinde den entstandenen Schaden in voller Höhe erstattet. Während seiner Amtszeit reichte er 44 gefälschte Belege und Rechnungen beim Kirchenbüro ein und täuschte so ungerechtfertigte Zahlungen vor. Das Urteil des Bundesgerichtshofs ist nun rechtskräftig und bringt den Fall damit zu einem Abschluss. Die Handlungen des ehemaligen Pfarrers führten zu einem erheblichen finanziellen Verlust für die Kirchengemeinde, doch sein Geständnis und die vollständige Schadenswiedergutmachung trugen dazu bei, die Situation zu bereinigen.