EU-Resolution: "Nur Ja heißt Ja" soll sexualisierte Gewalt klarer bestrafen
Admin UserEU-Resolution: "Nur Ja heißt Ja" soll sexualisierte Gewalt klarer bestrafen
Die Europäische Kommission hat eine neue Resolution verabschiedet, um die Zustimmungsgesetze in der gesamten EU zu stärken. Der Schritt folgt auf jahrelange Debatten und baut auf den deutschen Reformen von 2016 auf. Ein viel beachteter Fall um Gisèle Pelidot beschleunigte die Entscheidung.
2016 führte Deutschland die Regel "Nein heißt Nein" in sein Sexualstrafrecht ein. Damit wurden sexuelle Handlungen gegen den klar geäußerten Willen einer Person unter Strafe gestellt. Kritiker monierten jedoch, dass das Gesetz weiterhin Spielraum für Interpretationen ließ.
Die jüngste EU-Resolution setzt nun auf das Prinzip "Nur Ja heißt Ja". Dieser Ansatz gilt als klarer, da er eine ausdrückliche Zustimmung vor jeder sexuellen Handlung verlangt. Ohne eine direkte und freiwillige Einwilligung darf es demnach zu keinem sexuellen Kontakt kommen.
Mehrere europäische Länder haben diesen Standard bereits übernommen. Schweden, Belgien, Italien, Dänemark und Frankreich verankerten "Nur Ja heißt Ja" bereits in ihren Rechtssystemen. Mit ihrer Entscheidung strebt die EU eine einheitliche Herangehensweise an den Schutz von Opfern sexualisierter Gewalt an.
Bisher bleibt die Resolution symbolisch. Doch Beamte schließen nicht aus, sie in Zukunft rechtlich verbindlich zu machen.
Die neue EU-Resolution setzt höhere Maßstäbe für die Einwilligung als frühere Gesetze. Sie beseitigt Grauzonen, indem sie auf eine klare, bejahende Zustimmung pocht. Wird sie in nationales Recht übernommen, könnte sie die Bearbeitung von Fällen sexualisierter Gewalt in ganz Europa grundlegend verändern.






