Friseure müssen Preise nach Aufwand statt nach Geschlecht berechnen
In Deutschland hat eine Reform zur Abschaffung geschlechterbasierter Preise in Friseursalons einen wichtigen Schritt nach vorne gemacht. Der Bundestag hat in erster Lesung über eine Gesetzesänderung beraten, die Diskriminierung bei den Kosten für Haarschnitte verhindern soll. Künftig müssen Salons ihre Leistungen nach dem tatsächlichen Aufwand abrechnen – und nicht nach dem Geschlecht der Kundschaft.
Das neue Gesetz zwingt Friseure, ihre Preismodelle umzustellen. Statt nach Geschlecht zu berechnen, sollen Kriterien wie Haarlänge, -dichte, Zeitaufwand und konkrete Dienstleistungen den Preis bestimmen. Preislisten könnten künftig Kategorien wie „kurzes Haar“, „mittellanges Haar“ oder „langes Haar“ enthalten.
Der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks betont, dass es bei der Umstellung um Fairness gehe – nicht um Ideologie. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Preise transparent, nachvollziehbar und rechtlich einwandfrei sind. Verstöße könnten Schadensersatzforderungen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz nach sich ziehen.
Die Friseur-Innungen rufen Salons dazu auf, ihre Preislisten und Rabattmodelle unverzüglich zu überprüfen und anzupassen. Zwar könnten Preiserhöhungen die Folge sein, diese seien aber nicht zwingend. Im Mittelpunkt stehe vielmehr ein System, das alle Kundinnen und Kunden gleich behandelt.
Die Novelle bedeutet einen tiefgreifenden Wandel für die Branche. Die Salons müssen ihre Abrechnungspraxis an die neuen rechtlichen Vorgaben anpassen. Ziel ist es, eine faire und einheitliche Preisstruktur für alle zu schaffen.






