Fünf Monate Zwangshaft ohne Verurteilung: Anette W. ist endlich frei
Anette W. ist aus der Frauenhaftanstalt Hildesheim entlassen worden, nachdem sie fünf Monate in Zwangshaft verbracht hatte. Sie wurde nie wegen einer Straftat verurteilt, sondern wegen des Vorwurfs, ihre Tochter nicht herausgegeben zu haben. Ihr Fall wirft Fragen zu Haftpraktiken in familienrechtlichen Streitigkeiten auf.
Die rechtlichen Probleme von Anette W. begannen 2021, als ihre Tochter von ihrem Vater zu ihr floh, um bei ihr zu leben. Später zogen die beiden nach Frankfurt. Im November 2025 wurde Anette W. festgenommen und zunächst in einer Frankfurter Polizeizelle mit minimaler Ausstattung untergebracht.
Obwohl sie dem Vater ihrer Tochter angeboten hatte, das Mädchen abzuholen, wurde Anette W. zu 150 Tagen Zwangshaft verurteilt. Später wurde sie in die Haftanstalt Hildesheim verlegt, wo die Bedingungen aufgrund von Schimmelbefall und massivem Personalmangel offenbar schlecht waren.
Am Freitagmorgen wurde sie schließlich entlassen. Kurz darauf traf sie sich mit dem Jugendamt, das zustimmte, dass ihre Tochter bei ihr leben solle. Während ihrer gesamten Haftzeit betonte Anette W., das Verfahren sei ungerecht und habe keine ausreichenden rechtlichen Schutzmechanismen geboten.
Durch ihre Inhaftierung hat sie ihre Wohnung verloren. Ihre Erfahrungen haben sie dazu bewegt, Forderungen nach der Abschaffung von Zwangshaft in Familienstreitigkeiten zu unterstützen.
Anette W. ist nun frei – nach Monaten in Haft, ohne wegen einer Straftat verurteilt worden zu sein. Ihre Tochter darf nach Absprachen mit dem Jugendamt wieder bei ihr leben. Der Fall lenkt die Aufmerksamkeit auf die anhaltende Debatte über den Einsatz von Zwangsmaßnahmen in familienrechtlichen Konflikten.






