Gericht bestätigt Absetzung des Samtgemeinde-Chefs trotz Wahlverstößen

Admin User
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Ein weißer Polizeiwagen steht im Vordergrund mit mehreren Autos, die sich auf der Straße dahinter bewegen, umgeben von Gras und Bäumen auf beiden Seiten.

Gericht bestätigt Absetzung des Samtgemeinde-Chefs trotz Wahlverstößen

Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat die Absetzung des gewählten Vorsitzenden der Samtgemeinde Boldecker Land bestätigt. Das im Oktober 2024 ergangene Urteil bestätigte die Rechtmäßigkeit der Entscheidung der niedersächsischen Landesregierung vom Juni desselben Jahres. Obwohl das Gericht Verfahrensverstöße bei der Wahl anerkannte, sah es diese nicht als so schwerwiegend an, dass sie das Ergebnis ungültig gemacht hätten.

Die Absetzung erfolgte nach einer Abstimmung, bei der sich 3.956 Einwohner für die Entlassung des Vorsitzenden aussprachen, während 1.833 dagegen stimmten. Bei einer Wahlbeteiligung von 5.789 der 8.820 Wahlberechtigten wurde damit nicht nur die erforderliche einfache Mehrheit, sondern auch die 25-Prozent-Hürde aller gültigen Stimmen überschritten.

Mit dieser Entscheidung ist der Rechtsstreit auf verwaltungsgerichtlicher Ebene abgeschlossen, und die Absetzung des Vorsitzenden bleibt damit rechtskräftig. Ob der Kläger weitere Rechtsmittel einlegt, bleibt abzuwarten. Das Urteil schafft zudem einen Präzedenzfall dafür, wie Verstöße gegen die Wahlneutralität im Verhältnis zu klaren Abstimmungsergebnissen gewichtet werden.