Gericht bestätigt Ernennung der Leitenden Oberstaatsanwältin in Hannover

Gericht bestätigt Ernennung der Leitenden Oberstaatsanwältin in Hannover
Die Ernennung der neuen Leitenden Oberstaatsanwältin in Hannover ist im Ergebnis nicht zu beanstanden
Zusammenfassung Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Lüneburg hat mit Beschluss vom 9. April 2025 einen Eilantrag gegen das Niedersächsische Justizministerium abgewiesen, mit dem die Besetzung der Stelle der Leitenden Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Hannover untersagt werden sollte (Aktenzeichen: - 5 B 118/24 -).
Veröffentlichungsdatum 14. April 2025, 14:22 Uhr MESZ
Schlagwörter politik-und-gesetzgebung, politik, allgemeine-nachrichten
Artikeltext Ein rechtlicher Versuch, die Ernennung der neuen Leitenden Oberstaatsanwältin in Hannover zu blockieren, ist gescheitert. Das Verwaltungsgericht Lüneburg wies einen Eilantrag ab und entschied, dass der Kläger keinen Anspruch auf eine einstweilige Verfügung habe. Zwar räumten die Richter Mängel in einer damit zusammenhängenden Leistungsbeurteilung ein, hielten das Auswahlverfahren jedoch für rechtmäßig.
Die 5. Kammer prüfte, ob die Entscheidung des Justizministeriums den gesetzlichen Vorgaben entsprach. Sie gelangte zu dem Schluss, dass die höhere Besoldungsgruppe des ausgewählten Bewerbers – vier Stufen über der des Klägers – die bevorzugte Bewertung rechtfertige. Die Begründung des Ministeriums wurde als schlüssig und rechtlich einwandfrei bewertet.
Mit der Abweisung des Antrags ist der Weg für die Ernennung der neuen Leitenden Oberstaatsanwältin in Hannover nun frei. Die Gerichtsentscheidung unterstreicht den Grundsatz, dass höher eingruppierte Bewerber in solchen Auswahlverfahren im Vorteil sind. Das Verfahren des Ministeriums bleibt unverändert, und die Stelle wird nun ohne Verzögerung besetzt.

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