Gericht kippt Naturschutzregeln: Heidekreis muss Aller-Leine-Tal neu schützen

Gericht kippt Naturschutzregeln: Heidekreis muss Aller-Leine-Tal neu schützen
Ein Gerichtsurteil zwingt den Landkreis Heidekreis, seine Schutzkonzepte für das Aller-Leine-Tal grundlegend zu überarbeiten. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat in zwei Musterverfahren die bestehende Naturschutzverordnung für das Gebiet gekippt. Die Behörden müssen nun neue Regelungen erarbeiten, nachdem die Richter die bisherigen Maßnahmen als unwirksam eingestuft haben.
Das Aller-Leine-Tal genießt einen besonderen Status: Es ist sowohl als FFH-Gebiet (Fauna-Flora-Habitat) als auch als Vogelschutzgebiet nach EU-Recht ausgewiesen. Seit 1992 verpflichtet die EU-Habitatrichtlinie (92/43/EWG) die Mitgliedstaaten, über 5.000 wichtige Lebensräume – darunter auch dieses Gebiet – zu schützen. Doch wegen der zögerlichen Umsetzung der FFH-Kartierung in Deutschland leitete die Europäische Kommission 2015 ein Vertragsverletzungsverfahren ein.
Mit dem Urteil steht der Landkreis Heidekreis nun vor einer klaren Aufgabe: Die Schutzregelungen für das Aller-Leine-Tal müssen neu gefasst werden. Eine überarbeitete Verordnung muss sowohl EU- als auch nationales Naturschutzrecht erfüllen und dabei regionale Belange berücksichtigen. Die nächsten Schritte werden voraussichtlich umfangreiche Abstimmungsprozesse umfassen, um weitere juristische Konflikte zu vermeiden.

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