Gericht kippt Sozialleistungsstopp für abgelehnten Asylbewerber aus Afghanistan

Gericht kippt Sozialleistungsstopp für abgelehnten Asylbewerber aus Afghanistan
Ein afghanischer Mann hat erfolgreich ein Verbot von Sozialleistungen angefochten, das nach der Ablehnung seines Asylantrags in Deutschland verhängt worden war. Das Sozialgericht (SG) Niedersachsen-Bremen urteilte, dass die Streichung der Zahlungen gegen rechtliche Maßstäbe verstoße, da eine freiwillige Ausreise für ihn realistisch nicht möglich sei. Die Entscheidung wirft ein Schlaglicht auf anhaltende rechtliche Unsicherheiten bei der Unterstützung von Asylsuchenden nach europäischem Recht.
Der 1996 geborene Kläger war im April 2024 mit einem polnischen Schengen-Visum nach Deutschland eingereist. Er beantragte umgehend Asyl, doch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) lehnte seinen Antrag als unzulässig ab und verfügte seine Abschiebung nach Polen. Zwei Versuche, ihn abzuschieben, scheiterten, weil er nicht auffindbar war.
Bis November 2024 erhielt der Mann Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Danach wurden ihm nur noch Unterkunft und gelegentliche Sachleistungen zur Ausreise gewährt. Er reichte daraufhin einen Eilantrag gegen das pauschale Leistungsverbot ein und argumentierte, dies verstoße gegen verfassungsrechtliche und europarechtliche Schutzbestimmungen.
Das SG verfügte vorläufig die Wiederherstellung seiner Zahlungen. Das Gericht begründete, eine freiwillige Ausreise müsse sowohl tatsächlich als auch rechtlich möglich sein, damit ein solches Verbot greife – was hier nicht der Fall sei. Die Richter betonten zudem die Notwendigkeit klarerer EU-Vorgaben zu Mindestlebensstandards für Asylsuchende im Rahmen der Aufnahmerichtlinie.
Die Anwälte des Mannes hatten geltend gemacht, das Leistungsverbot verletze die Menschenwürde, da ihm keine realistische Möglichkeit zur Ausreise bleibe. Das SG stimmte zu, dass das aktuelle Rechtsrahmen kritische Fragen offenlasse, insbesondere zur Wechselwirkung zwischen nationalem und EU-Asylrecht.
Das Urteil bedeutet, dass der Afghanistane weiterhin Leistungen erhält, während sein Fall geprüft wird. Die Entscheidung unterstreicht zudem die grundsätzliche Debatte darüber, wie Deutschland Leistungsbeschränkungen für abgelehnte Asylbewerber anwendet. Die Behörden könnten nun unter Druck geraten, ähnliche Fälle im Lichte verfassungs- und europarechtlicher Bedenken neu zu bewerten.

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