Jahrelanger Rechtsstreit um Kölner Freie Volksbühne geht in die nächste Runde
Admin UserNachbarschaftsstreit mit der Kölner Volksbühne geht in die nächste Runde - Jahrelanger Rechtsstreit um Kölner Freie Volksbühne geht in die nächste Runde
Der langjährige Rechtsstreit zwischen dem Kölner Freien Volksbühne-Theater und einem Anwohner hat eine neue Wendung genommen. Im Mittelpunkt des Konflikts steht eine Baugenehmigung für den Umbau eines Teils einer ehemaligen Druckerei in eine Wohnung. Nach widersprüchlichen Urteilen wurde der Fall nun an das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster zurückverwiesen, wo eine erneute Verhandlung stattfinden soll.
Der Streit begann, als der Verein Freie Volksbühne gegen die einem Anwohner erteilte Baugenehmigung klagte. Die Theaterbetreiber argumentierten, dass ihr seit Langem etablierter Spielbetrieb durch bestehende Rechte geschützt sei. Im Juni 2024 gab das Münsteraner Gericht dem Verein zunächst recht und hob die Genehmigung mit Verweis auf mögliche Lärmbelästigungen auf.
Der Anwohner legte Berufung ein, woraufhin der Fall vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gelangte. Am 17. März 2026 kippte das Leipziger Gericht das Münsteraner Urteil. Es stellte fest, dass die vorherige Entscheidung allein auf Verstöße gegen Lärmrichtwerte gestützt worden war, ohne eine gründliche Sachverhaltsprüfung vorzunehmen. Statt selbst abschließend zu urteilen, verwies das Gericht den Fall zurück nach Münster, wo eine neue Verhandlung stattfinden muss.
Seitdem gab es keine Veränderungen am Standort der ehemaligen Druckerei in Köln. Weder die Stadt noch die beteiligten Parteien haben weitere Schritte unternommen, um die anhaltenden Spannungen zwischen der Volksbühne und den Anwohnern zu entschärfen.
Der Fall wird nun erneut in Münster verhandelt, wo das Oberverwaltungsgericht die Sachlage neu prüfen muss, bevor eine Entscheidung fällt. Bis dahin bleibt die Baugenehmigung ungelöst, und der Theaterbetrieb läuft unter denselben Bedingungen wie zuvor weiter. Bisher wurden keine zusätzlichen rechtlichen oder praktischen Maßnahmen ergriffen, um den Streit beizulegen.






