Neuer Kündigungsbutton: So einfach wird das Beenden von Online-Verträgen ab Juni
Admin UserNeuer Kündigungsbutton: So einfach wird das Beenden von Online-Verträgen ab Juni
Ab Juni gibt es in Deutschland eine neue Regelung, die die Kündigung von Online-Verträgen vereinfachen soll. Ab dem 19. Juni müssen Unternehmen auf ihren Websites einen gut sichtbar platzierten „Kündigungsbutton“ für alle Online-Vereinbarungen nach deutschem Recht anzeigen.
Die Vorgabe geht auf eine EU-Richtlinie zurück, die in Deutschland bereits umgesetzt wurde. Der Button muss leicht auffindbar und ohne zusätzliche Hürden im Vergleich zum Vertragsabschluss nutzbar sein. Das bestehende Widerrufsrecht – in der Regel 14 Tage nach Kauf oder Lieferung – bleibt davon unberührt.
Nach Betätigung des Buttons müssen Verbraucher umgehend eine Bestätigung in einem speicherbaren Format, etwa per E-Mail, erhalten. In anderen EU-Ländern gilt die Regelung erst, sobald die Richtlinie in nationales Recht überführt wurde. Fehlt der Button, kann sich die Widerrufsfrist auf bis zu 12 Monate und 14 Tage verlängern.
Ziel der Neuerung ist es, digitale Kündigungen für Kundinnen und Kunden zu erleichtern. Sie gilt für alle Verträge unter deutscher Rechtshoheit ab Juni. Unternehmen, die den Button nicht einbinden, riskieren, dass Verbraucher ein deutlich längeres Widerrufsfenster erhalten.






