Niedersachsen stellt Bußgeldverfahren bis 2026 auf digitale Akten um

Niedersachsen stellt Bußgeldverfahren bis 2026 auf digitale Akten um
Landeskabinett legt Entwurf einer Niedersächsischen Verordnung für digitale Aktenführung in Bußgeldverfahren bei Verwaltungsbehörden zur öffentlichen Beteiligung vor
Teaser: Ab dem 1. Januar 2026 müssen die Bußgeldstellen in Niedersachsen ihre Akten digital führen. Die Landesregierung ist verpflichtet, die technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen hierfür per Rechtsverordnung zu regeln. Mit dem nun vorgelegten Verordnungsentwurf kommt sie dieser Pflicht nach.
Veröffentlichungsdatum: 15. Dezember 2025, 11:26 Uhr
Schlagwörter: Wirtschaft, Finanzen, Banken-und-Versicherungen
Artikeltext: Niedersachsen führt sein Bußgeldsystem in das digitale Zeitalter über. Das von Ministerpräsident Olaf Lies geführte Landeskabinett hat eine neue Verordnung für die digitale Aktenführung beschlossen. Ziel ist es, die bisher papierbasierten Abläufe bis Januar 2026 abzulösen – mit einer kurzen Übergangsphase zur Anpassung.
Der Verordnungsentwurf, bekannt als Nds. eAktBußVO, legt klare technische und organisatorische Vorgaben für die digitale Bearbeitung von Bußgeldverfahren fest. Damit sollen Rechtsunsicherheiten vermieden werden, die beim Wechsel von physischen zu digitalen Akten entstehen könnten.
Die Verordnung sieht einen strukturierten Zeitplan für die Umstellung vor und berücksichtigt dabei sowohl Modernisierungsziele als auch praktische Erfordernisse. Die Behörden erhalten nun verbindliche Vorgaben für die technische Umsetzung sowie eine definierte Frist, um die Papierakten schrittweise abzuschaffen. Durch die Digitalisierung soll die Bearbeitung von Bußgeldverfahren im gesamten Land effizienter werden.

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