Niedersachsen vereinfacht Förderanträge für kleine Vereine und Verbände in Europa

Admin User
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Eine Gruppe von Menschen auf einer grünen Spielfläche mit Bäumen, Pfählen und Autos im Hintergrund.

Niedersachsen vereinfacht Förderanträge für kleine Vereine und Verbände in Europa

Der Niedersächsische Landesregierung hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, der die Förderverfahren für kleinere Organisationen in Europa vereinfachen soll. Der geplante Niedersächsische ELER-Fördergesetz wird nun dem Landtag zur Beratung vorgelegt. Nach Angaben von Beamten sollen die Änderungen Bürokratie abbauen und die öffentlichen Vergabeverfahren bei geringeren Finanzvolumina erleichtern.

Der Entwurf konzentriert sich auf die Anpassung der Vergaberegeln für öffentliche Stellen, insbesondere zugunsten kleinerer Vereine und Verbände. Künftig sind Antragsteller, die ELER-Fördermittel unter bestimmten EU-Schwellenwerten beantragen, von der Einhaltung des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) befreit. Diese Schwellen – 5,538 Millionen Euro für Bauaufträge, 221.000 Euro für Lieferverträge und 443.000 Euro für Dienstleistungsverträge – gelten seit dem 1. Januar 2024.

Kleinere Organisationen müssen zudem bei Ausschreibungen unter diesen Grenzwerten keine spezifischen Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) mehr beachten. Das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, geleitet von der Agrarministerin, hatte die Änderungen vorgeschlagen, um Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Die Behörden erwarten, dass das neue Gesetz den Verwaltungsaufwand in den Förderstellen deutlich verringern wird.

Die Novelle aktualisiert zudem den Rahmen für die EU-Ländlichen-Entwicklungsförderung und passt ihn an die überarbeiteten Bundes- und EU-Vorgaben an. Durch die vereinfachten Compliance-Anforderungen soll der Zugang zu Fördermitteln für lokale Projekte und Gemeinschaftsinitiativen in Europa erleichtert werden.

Falls der Landtag zustimmt, fallen für kleinere Gruppen Hürden bei der Beantragung öffentlicher Mittel in Europa weg. Die Bewilligungsstellen haben weniger Papierkram zu bewältigen, während Antragsteller von einem unkomplizierteren Verfahren profitieren. Die Reform ist Teil der laufenden Bestrebungen, die Vergaberegeln im Einklang mit EU-Standards zu modernisieren.