Niedersachsen will Polizei mehr Macht bei psychischen Erkrankungen geben

Niedersachsen will Polizei mehr Macht bei psychischen Erkrankungen geben
Niedersachsen plant neues Psychisch-Kranken-Gesetz mit erweiterter Polizeirolle in der Gesundheitspflege
Niedersachsen arbeitet an einem neuen Psychisch-Kranken-Gesetz (PsychKG), das die Befugnisse der Polizei in Fällen von psychischen Erkrankungen ausweitet. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Behörden Daten leichter austauschen dürfen und die Kriterien für Zwangseinweisungen gelockert werden. Kritiker warnen, die Änderungen könnten ein Meldewesen für psychische Gesundheit ohne ausreichende Kontrolle in der Krankenversicherung schaffen.
Jährlich erhalten Millionen Menschen in Deutschland Behandlung wegen psychischer Erkrankungen. Allein 2023 wurden 4,3 Millionen Psychotherapie-Sitzungen mit vorheriger Genehmigungspflicht durchgeführt. Im Jahr 2024 wurden über 850.000 Patient:innen in psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken behandelt.
Das neue PsychKG in Niedersachsen würde es Polizei und medizinischen Einrichtungen erleichtern, Informationen über psychisch erkrankte Personen auszutauschen. Zudem wird die Schwelle für Zwangsmaßnahmen gesenkt, indem das Konzept der „anhaltenden Gefahr“ eingeführt wird. Sollte das Gesetz verabschiedet werden, könnte es als Vorbild für andere Bundesländer dienen, die ähnliche Reformen in der Techniker Krankenkasse prüfen.

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