Osnabrück passt Grundsteuer an: Neue Bescheide kommen 2025
Grundbesitzer in Osnabrück erhalten bald aktualisierte Steuerbescheide, da Niedersachsen die Neubewertung nach dem neuen Grundsteuergesetz abgeschlossen hat. Die Änderungen bedeuten, dass einige Eigentümer mehr zahlen müssen, während andere eine Senkung ihrer Abgaben erwarten können. Die Stadt hat zudem neue Hebesätze für landwirtschaftliche und Wohnimmobilien festgelegt, die ab dem kommenden Jahr gelten.
Die Finanzämter in Niedersachsen haben mittlerweile fast alle Grundstücke im Rahmen der Reform neu bewertet. Der Stadtrat von Osnabrück beschloss, die Grundsteuer B ab dem 1. Januar 2025 aufkommensneutral zu gestalten – das bedeutet, dass das Gesamtaufkommen nicht steigt. Dennoch können sich die individuellen Bescheide aufgrund der neuen Bewertungen ändern.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B in Osnabrück wird bei 545 Prozent liegen. Für landwirtschaftliche Flächen (Grundsteuer A) steigt der Satz zum gleichen Zeitpunkt auf 350 Prozent. Trotz dieser Anpassungen verzichtet die Stadt darauf, die allgemeinen Steuersätze über das reformbedingte Maß hinaus anzuheben.
Die Grundsteuer für 2025 wird berechnet, indem der neu ermittelte Einheitswert jedes Grundstücks mit dem örtlichen Hebesatz multipliziert wird. Die Stadt wird in Kürze aktualisierte Bescheide versenden, die ein Informationsblatt sowie ein Berichtigungsformular für mögliche Einsprüche enthalten. Zwar behalten Gemeinden das Recht, Hebesätze aus reformunabhängigen Gründen zu erhöhen, Osnabrück hat davon jedoch vorerst abgesehen.
Ziel der Reform war es, das Gesamtaufkommen der Grundsteuer stabil zu halten, doch für einzelne Eigentümer wird sich die Belastung unterschiedlich auswirken. Die betroffenen Grundbesitzer erhalten in Kürze ihre aktualisierten Bescheide, die neuen Sätze treten zu Beginn des Jahres 2025 in Kraft. Die Stadt bestätigte, dass über die Neubewertung hinaus keine weiteren Erhöhungen vorgenommen werden.






