Polizeigewerkschaft wirft Niedersachsen pauschale Ablehnung von Besoldungsbeschwerden vor

Polizeigewerkschaft wirft Niedersachsen pauschale Ablehnung von Besoldungsbeschwerden vor
Die Gewerkschaft der Polizei Niedersachsen (DPolG Niedersachsen) hat das Finanzministerium des Landes scharf dafür kritisiert, dass es säumtliche Beschwerden gegen die aktuelle Besoldungsstruktur der Beamten pauschal abgelehnt hat. Statt die Fälle einzeln zu prüfen, verfolge das Ministerium eine undifferenzierte Vorgehensweise – was bei Beschäftigten im öffentlichen Dienst Empörung auslöst.
Der Landesvorsitzende der Gewerkschaft, Patrick Seegers, bezeichnete die Entscheidung als „Schlag ins Gesicht“ für die Kolleginnen und Kollegen. Er argumentierte, dass dieser Schritt nicht nur die Motivation der Mitarbeiter untergrabe, sondern auch die Verwaltungsgerichte mit vermeidbaren Klagen überlastet. Die Gewerkschaft wirft dem Land vor, die Beamten im Stich zu lassen – ausgerechnet jenes System, dem sie dienen.
Im Mittelpunkt des Streits steht die Weigerung des Ministeriums, die Beschwerden im Einzelfall zu prüfen, wodurch den Betroffenen kaum Handlungsmöglichkeiten bleiben. Sollte die rechtliche Auseinandersetzung eskalieren, könnte dies eine Überprüfung der Besoldungsregelungen erzwingen und die Gerichte entlasten. Bis dahin wächst jedoch die Verärgerung unter den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes weiter.

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