21 April 2026, 02:13

Rechtswissenschaftler fordert Reform des Schwarzfahrer-Paragrafen § 265a StGB

Plakat bewirbt Bergbahn, Deutschland als elektrischen Stadtstaat, zeigt Bilder von Gebäuden, Bäumen, Hügeln und beschreibenden Text.

Rechtswissenschaftler fordert Reform des Schwarzfahrer-Paragrafen § 265a StGB

Der Rechtswissenschaftler Helmut Frister hat sich gegen eine vollständige Abschaffung des § 265a des deutschen Strafgesetzbuchs ausgesprochen, der das Schwarzfahren unter Strafe stellt. Zwar lehnt er eine komplette Streichung des Paragrafen ab, kritisiert jedoch, dass die aktuelle Fassung das Justizsystem unnötig belastet.

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Im Mittelpunkt von Fristers Kritik steht der Grundsatz, dass Strafrecht nur als letztes Mittel eingesetzt werden sollte. Die bestehende Regelung erfülle diese Anforderung nicht, da sie Schwarzfahren zu hart ahnde, so der Experte. Stattdessen plädiert er dafür, dass nur wirklich verwerfliches Verhalten – wie das gewaltsame Überwinden von Sperren – strafrechtlich verfolgt werden sollte.

Für die meisten Fälle, insbesondere im Nahverkehr, sieht Frister keine Rechtfertigung für strafrechtliche Konsequenzen. Eine Ausnahme macht er jedoch beim Fernverkehr, wo Schwarzfahren seiner Ansicht nach weiterhin strafbar sein könnte. Daten aus dem Jahr 2024 zeigen, dass jeder achte gemeldete Fall den Fernverkehr betraf – ein zwar kleiner, aber bedeutender Anteil am Gesamtaufkommen.

Der Jurist verweist zudem auf die Belastung der Gerichte: Jede vierte Ersatzfreiheitsstrafe in Deutschland geht auf Schwarzfahren zurück. Statt die Tat zu einer Ordnungswidrigkeit herabzustufen, schlägt er gezielte Reformen vor, um das System zu entlasten.

Fristers Position vereint Reformwillen mit konsequenter Rechtsdurchsetzung und fordert eine engere Anwendung des Gesetzes. Seine Empfehlungen zielen darauf ab, den Stau in den Gerichten zu verringern, ohne bei schweren Verstößen auf Sanktionen zu verzichten. Die Debatte über die Strafen für Schwarzfahren in Deutschland wird voraussichtlich weitergehen, während Politiker seine Vorschläge prüfen.

Quelle