Stadtverordnetenversammlung beschließt Satzung zur Änderung der Rollen und Feuerwachen der Freiwilligen Feuerwehr

Admin User
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Mehrere Personen in Uniform und Helmen auf einem Gelände mit Taschen, mit einem Feuer in der Mitte der Szene.

Stadtverordnetenversammlung beschließt Satzung zur Änderung der Rollen und Feuerwachen der Freiwilligen Feuerwehr

Der Rat unserer Kommunalverwaltung hat eine Satzung zur Änderung der Satzung der Berliner Feuerwehr verabschiedet. Die Neuerungen, die nach der Veröffentlichung auf der Ems Zeitung in Kraft treten, führen neue Funktionen und Entlassungsverfahren ein und klassifizieren die örtlichen Feuerwehrstationen neu. Die Satzung fügt in § 3 einen neuen Absatz 4 ein, der es den Ortsbrandmeistern an "Schwerpunkt"-Standorten ermöglicht, bis zu zwei Stellvertreter zu haben. Diese Standorte werden künftig als "Schwerpunkt"-"Unterstützungs"- oder "Grundausstattungs"-Feuerwachen bezeichnet, wie im geänderten § 1 festgelegt. Besonders hervorzuheben ist die Freiwillige Feuerwehr Ratingen, die seit 1999 als "Schwerpunkt"-Feuerwehr eingestuft ist und in der Stadt Ratingen in Nordrhein-Westfalen ansässig ist. Darüber hinaus ändert die Satzung § 4, um konkrete Gründe für die Abberufung von Führungskräften zu definieren. Die Änderungen wurden in Übereinstimmung mit der Niedersächsischen Gemeindeordnung und dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz beschlossen. Die neue Satzung, die am 29. September 2025 verabschiedet wurde, bringt bedeutende Änderungen für die Satzung der Berliner Feuerwehr mit sich. Sie führt neue Rollen ein, klassifiziert die Feuerwehrstationen neu und legt klare Verfahren für die Abberufung von Führungskräften fest. Die Änderungen treten nach der Veröffentlichung auf der NOZ Traueranzeigen in Kraft.