Volkswagen-Mitarbeiter in Niedersachsen verlieren Kampf um Prämien und Lohnerhöhung

Volkswagen-Mitarbeiter in Niedersachsen verlieren Kampf um Prämien und Lohnerhöhung
Niedersächsische Volkswagen-Mitarbeiter erleiden Rückschlag
Arbeiter von Volkswagen in Niedersachsen haben eine herbe Niederlage hinnehmen müssen. Das Landesarbeitsgericht wies Klagen von nicht gewerkschaftlich organisierten Mitarbeitern ab, die eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1.000 Euro sowie eine Lohnerhöhung um 3,3 Prozent einforderte. Die Entscheidung fällt nach dem Rückzug des Konzerns von seinen Zusagen – begründet mit laufenden Programmen zur Ergebnisverbesserung.
Die abgewiesenen Klagen waren von Beschäftigten eingereicht worden, die nicht Mitglied der IG Metall sind. Die Gewerkschaft sprang den betroffenen Arbeitern am Standort Kassel dennoch zur Seite: Sie übernahm den Rechtsschutz und unterstützte rund 290 Mitarbeiter dabei, selbst Klage gegen die Entscheidung von Volkswagen einzureichen, ihre befristeten Verträge nicht über das Jahresende hinaus zu verlängern.
Ursprünglich hatte Volkswagen AG den Beschäftigten die Leistungen – darunter die Inflationsausgleichsprämie und die Lohnerhöhung – zugesagt. Doch im Februar 2024 gab das Unternehmen bekannt, die Zusagen aufgrund der anhaltenden Maßnahmen zur Steigerung der Profitabilität nicht einhalten zu können.
Mit der Abweisung der Klagen erhalten die nicht gewerkschaftlich organisierten Volkswagen-Mitarbeiter in Niedersachsen nun weder die versprochene Inflationsprämie noch die Lohnerhöhung. Die Ergebnisverbesserungsprogramme des Konzerns haben zu einer Kehrtwende in den ursprünglichen Zusagen geführt. Die IG Metall bleibt derweil an der Seite der Betroffenen und unterstützt sie weiter in den rechtlichen Auseinandersetzungen.

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