12 April 2026, 06:17

Warendorf behält umstrittene Straßennamen trotz Bürgerprotesten

Altes Schwarz-Weiß-Foto einer Stadtstraße mit Passanten, Gebäuden, Fenstern, Pflanzen, Flaggen, Namensschildern und einer Straße unten.

Warendorf behält umstrittene Straßennamen trotz Bürgerprotesten

Stadt Rat Warendorf behält drei umstrittene Straßennamen bei

Der Stadtrat von Warendorf hat beschlossen, drei umstrittene Straßennamen unverändert zu lassen – trotz der Empfehlung einer Bürgerkommission, sie umzubenennen. Ausschlaggebend für die Entscheidung waren finanzielle Bedenken und die Präferenzen der Anwohner.

Die Straßen Wagenfeldstraße, Agnes-Miegel-Weg und Heinrich-Tenhumberg-Straße behalten damit ihre bisherigen Namen. Auch eine Tafel am Rathaus mit einem Zitat der Schriftstellerin Agnes Miegel bleibt erhalten.

Der Rat lehnte die Umbenennungsvorschläge mit Verweis auf Kosten in Höhe von 5.700 Euro für neue Schilder ab. Die Mitglieder argumentierten, dass die Stadt diese Ausgaben angesichts des Haushalts nicht rechtfertigen könne. Zudem spielte der administrative Aufwand eine Rolle.

Stadtrat André Wenning (FWG) betonte, dass die Meinung der Anwohner stärker gewichtet wurde als der Rat der Bürgerkommission, die sich für eine Umbenennung ausgesprochen hatte. Alternative Ideen, wie etwa die Ergänzung der Miegel-Tafel um ein Zitat des Warendorfer Autors Paul Schallück, wurden verworfen. Die Ratsmehrheit sprach sich für die Beibehaltung der bestehenden Namen und der Gedenktafel aus.

Reinhold Schoppmann, Mitglied des Bürgerbündnisses, das sich für Änderungen einsetzte, kritisierte das Ergebnis als enttäuschend. Weitere Kompromissvorschläge wurden nicht in Betracht gezogen – die Straßennamen und die Tafel bleiben somit unverändert.

Die Entscheidung bedeutet, dass Warendorfs Straßenbezeichnungen und die Rathaus-Gedenktafel in ihrem bisherigen Zustand verbleiben. Der Rat setzte sich mit Verweis auf Kosten und die Haltung der Bevölkerung über alle Änderungsvorschläge hinweg. Die Einsparung von 5.700 Euro wurde als wichtiger bewertet als eine Umbenennung oder Anpassung der bestehenden Beschilderung.

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